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2 Fragen zu 100%-Kurzarbeit

  1. #1
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    2 Fragen zu 100%-Kurzarbeit

    Hallo alle zusammen

    Ich hoffe, ich bin mit meinen beiden Fragen hier im richtigen Unterforum gelandet. Sonst bitte verschieben, vielen Dank.


    1.)
    Ich zahle normalerweise monatlich – im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge – in eine sogenannte Pensionskasse ein. Die Zahlung wurde einfach gestoppt, als ich zu 100% in KA geschickt wurde. Ist das so korrekt?


    2.)
    In der Gehaltsabrechnung bei 100% KA sind im meinem Fall "plötzlich" folgende Einträge unter "Steuer/Sozialversicherung:" leer:

    Steuer-Brutto
    Lohnsteuer
    SolZ
    KV-Beitrag
    PV-Beitrag
    RV-Beitrag
    AV-Beitrag

    Ist das korrekt?



    Danker sagt der W A L T E R

  2. #2
    PKP
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    zu 1)
    ja, das ist soweit korrekt. Die Pensionskasse ist eine Form der Altersvorsorge, die in deinem Fall auf einer Entgeltumwandlung basiert. Da es bei 100%iger Kurzarbeit kein Entgelt mehr gibt, welches umgewandelt werden könnte, bleiben die Zahlungen aus. Du müsstest sie dann an dieser Stelle selbst weiter finanzieren.

    zu 2)
    Ja, das ist auch korrekt. Wenn du 100% Kurzarbeit hast, hast du nur das Kurzarbeitergeld. Das ist weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig. Aus diesem Grunde bleiben die Felder in der Lohnabrechnung leer.

  3. #3
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    Danke, PKP!

    Eine Nachfrage zu 2.) hätte ich da noch

    Hieße das, dass die genannten Felder in jedem Fall von KA < 100% alle "gefüllt" sein müssen? So, wie wenn gar keine KA anliegt (aber natürlich mit anderen Beträgen)?

  4. #4
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    Zitat Zitat von W A L T E R Beitrag anzeigen
    Danke, PKP!

    Eine Nachfrage zu 2.) hätte ich da noch

    Hieße das, dass die genannten Felder in jedem Fall von KA < 100% alle "gefüllt" sein müssen? So, wie wenn gar keine KA anliegt (aber natürlich mit anderen Beträgen)?
    Ja, weil du ja dann wieder beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt bekommst.

  5. #5
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    Zitat Zitat von PKP Beitrag anzeigen
    Ja, weil du ja dann wieder beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt bekommst.
    Gut, das hieße also, wenn da doch noch "ungefüllte" Felder auftauchen – trotz KA < 100% – dann liegt irgend ein Abrechnungsfehler vor, oder?

  6. #6
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    Das kann ich nicht beurteilen, ob bei der Abrechnung nun Schmu betrieben wurde, weil ich die Abrechnung nicht kenne. Hierzu müsste man vor allem wissen, wie viel Gehalt (Kurzlohn) gezahlt wurde.

  7. #7
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    Hmmm ... Du hattest weiter oben die Frage, ob alle genannten Felder in jedem Fall von KA < 100% "gefüllt" sein müssen, mit einem Ja beantwortet. Muss es nun statt dessen heißen: Nein, nicht in jedem Fall – ist nämlich abhängig von der Höhe des KuGs?

    Von "Schmu" möchte ich hier gar nicht reden, jedenfalls nicht von absichtlichem.

  8. #8
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    Als Beispiel würde ich zunächst einmal die Lohnsteuer nehmen. Diese hängt von Grenzwerten ab. Da das monatliche Gehalt (in diesem Fall der Kurzlohn) nicht in jedem Falle der Lohnsteuer unterzogen wird (wenn es zu gering ist) kann es sein, dass das Feld "Lohnsteuer" leer bleibt. Wenn keine Lohnsteuer anfällt, fällt auch kein SolZ an.

    Die Felder der SV sollten aber ausgefüllt sein, da es hier keine Mindestgrenzen gibt.

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