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2 Fragen zu 100%-Kurzarbeit
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18.01.2010 12:01 #1Neuer Benutzer
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2 Fragen zu 100%-Kurzarbeit
Hallo alle zusammen

Ich hoffe, ich bin mit meinen beiden Fragen hier im richtigen Unterforum gelandet. Sonst bitte verschieben, vielen Dank.
1.)
Ich zahle normalerweise monatlich – im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge – in eine sogenannte Pensionskasse ein. Die Zahlung wurde einfach gestoppt, als ich zu 100% in KA geschickt wurde. Ist das so korrekt?
2.)
In der Gehaltsabrechnung bei 100% KA sind im meinem Fall "plötzlich" folgende Einträge unter "Steuer/Sozialversicherung:" leer:
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
SolZ
KV-Beitrag
PV-Beitrag
RV-Beitrag
AV-Beitrag
Ist das korrekt?
Danker sagt der W A L T E R
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19.01.2010 02:23 #2
zu 1)
ja, das ist soweit korrekt. Die Pensionskasse ist eine Form der Altersvorsorge, die in deinem Fall auf einer Entgeltumwandlung basiert. Da es bei 100%iger Kurzarbeit kein Entgelt mehr gibt, welches umgewandelt werden könnte, bleiben die Zahlungen aus. Du müsstest sie dann an dieser Stelle selbst weiter finanzieren.
zu 2)
Ja, das ist auch korrekt. Wenn du 100% Kurzarbeit hast, hast du nur das Kurzarbeitergeld. Das ist weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig. Aus diesem Grunde bleiben die Felder in der Lohnabrechnung leer.
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19.01.2010 12:35 #3Neuer Benutzer
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Danke, PKP!
Eine Nachfrage zu 2.) hätte ich da noch
Hieße das, dass die genannten Felder in jedem Fall von KA < 100% alle "gefüllt" sein müssen? So, wie wenn gar keine KA anliegt (aber natürlich mit anderen Beträgen)?
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19.01.2010 22:53 #4
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29.01.2010 11:32 #5Neuer Benutzer
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29.01.2010 13:30 #6
Das kann ich nicht beurteilen, ob bei der Abrechnung nun Schmu betrieben wurde, weil ich die Abrechnung nicht kenne. Hierzu müsste man vor allem wissen, wie viel Gehalt (Kurzlohn) gezahlt wurde.
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29.01.2010 13:45 #7Neuer Benutzer
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Hmmm ... Du hattest weiter oben die Frage, ob alle genannten Felder in jedem Fall von KA < 100% "gefüllt" sein müssen, mit einem Ja beantwortet. Muss es nun statt dessen heißen: Nein, nicht in jedem Fall – ist nämlich abhängig von der Höhe des KuGs?
Von "Schmu" möchte ich hier gar nicht reden, jedenfalls nicht von absichtlichem.
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29.01.2010 16:10 #8
Als Beispiel würde ich zunächst einmal die Lohnsteuer nehmen. Diese hängt von Grenzwerten ab. Da das monatliche Gehalt (in diesem Fall der Kurzlohn) nicht in jedem Falle der Lohnsteuer unterzogen wird (wenn es zu gering ist) kann es sein, dass das Feld "Lohnsteuer" leer bleibt. Wenn keine Lohnsteuer anfällt, fällt auch kein SolZ an.
Die Felder der SV sollten aber ausgefüllt sein, da es hier keine Mindestgrenzen gibt.
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