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Saison KUG und zweiter Job

  1. #1
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    Saison KUG und zweiter Job

    Hallöchen!

    Entsprechen die Nebenjobrichtlinien des KUG dem des Saison KUG?

    Wenn ich also nun einen Job annehme, weil mein AG mir aufgrund
    der Witterungsverhältnisse Saison KUG bezahlt, diesen zweiten Job
    aber nur in den Abendstunden und an den Wochenenden mache, muss ich diesen Verdienst komplett meinem HauptAG melden, der dann
    zusammenrechnet und mir dann de facto kein Saison KUG mehr
    auszahlt?

    Ich weiß grad nicht so richtig wie das laufen soll...

    LG Kleine

  2. #2
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    Komplizierte Berechnung
    In diesem Fall verlangt das Gesetz eine Anrechnung des Zweitjobs. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient regulär 1607,30 Euro netto. Bei vollem Verdienstausfall und einem Kind bekommt er 1077,89 Euro Kurzarbeitergeld im Monat, wie Experten der Deutschen Rentenversicherung vorrechnen. Nimmt der Mann nach Beginn der Kurzarbeit einen Nebenjob für monatlich 800 Euro brutto auf, darf er zwar die Netto-Einkünfte daraus voll behalten. Das wären 636 Euro.
    Sein Geld von der Arbeitsagentur sinkt jedoch zugleich. Aber nicht um diesen Betrag, sondern um das «fiktive» Kurzarbeitergeld, das er für die 800 Euro bekäme. Und das wären 423,44 Euro. Diese Summe würde von den 1077,89 Euro abgezogen. Als reguläres Kurzarbeitergeld blieben also nur noch 654,45 Euro übrig. Plus Zweitjob hätte der Mann insgesamt 1.290,45 Euro zur Verfügung, gut 200 Euro mehr als ohne Nebenverdienst.


    okay, das gilt auch für Saison KUG... habe es bei der Agentur für Arbeit im Merkblatt 8d gefunden

    aber, wie kommt man in der oben genannten Rechnung bei 800 brutto
    auf 636 netto??
    Auch auf den Verdienst von 800 Euro sind doch LSt und SV Beiträge
    zu bezahlen, also ich würde da eher auf 450 netto kommen, bei
    den Voraussetzungen..

  3. #3
    PKP
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    Wie hast du denn gerechnet? Bei einem Einkommen von 800€ besteht nicht die reguläre Sozialversicherungspflicht im herkömmlichen Sinne. Einkommen bis zu 800e unterliegt der Gleitzonenregelung, was bedeutet, dass das Einkommen mit geringeren SV Beiträgen belastet wird. Handelt es sich hier um einen Zweitjob, so muss auch beachtet werden, dass dieser mit der Lohnsteuerklasse 6 ausgewiesen werden muss.

  4. #4
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    das steht überall so im Internet... und ich komm eben nur
    auf ca. 450 Euro netto. Versteh nicht wie die auf über 600€ netto
    kommen bei Lst 6.
    Gut, Gleitzonenregelung, aber wenn ich
    voll 800€ verdiene, sind die Beiträge genau so hoch wie
    bei der "normalen" Berechnung.

    LG Kleine

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