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frage zu anspruch kurzarbeitergeld

  1. #1
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    frage zu anspruch kurzarbeitergeld

    hallo forum,

    ich werde nicht ganz schlau, was die voraussetzungen für kurzarbeit betrifft. angenommen, in einem betrieb (seit einigen monaten schon in kurzarbeit) arbeitet im januar genau 1/3 der belegschaft mit jeweils mehr als 10% entgelteinbußen kurz. neben diesem drittel hat der der arbeitgeber noch ein paar personen mehr in kurzarbeit geschickt, wobei bei dieser personengruppe der entgeltausfall jeweils unter 10% liegt. wäre/ist dies zulässig?

  2. #2
    PKP
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    Die 1/3 Regelung gilt vorerst nicht. Es muss sich BEI JEDEM ARBEITNEHMER um einen Entgeltausfall von mehr als 10% handelt. AN, die keinen Entgeltausfall von mehr als 10% haben, erhalten kein Kurzarbeitergeld.

  3. #3
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    Zitat Zitat von PKP Beitrag anzeigen
    Die 1/3 Regelung gilt vorerst nicht. Es muss sich BEI JEDEM ARBEITNEHMER um einen Entgeltausfall von mehr als 10% handelt. AN, die keinen Entgeltausfall von mehr als 10% haben, erhalten kein Kurzarbeitergeld.
    aber wo kann man das nachlesen?

  4. #4
    PKP
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    direkt auf der Startseite von Kurzarbeit - Kurzarbeitergeld - 2010 - KUG

    Erheblicher Arbeitsausfall

    Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt dann vor, wenn er auf einem unabwendbaren Ereignis (Arbeitgeber hat den Eintritt nicht zu verantworten) beruht, nur vorübergehendem Charakter ist und nicht vermeidbar gewesen wäre.

    Entgeltausfall

    Ein entsprechender Entgeltausfall liegt vor, wenn mindestens ein Arbeitnehmer monatliche Lohneinbußen von mehr 10 Prozent in Kauf nehmen muss (Neuregelung durch das Konjunkturpaket II, befristet bis Ende 2010). Nach der alten Regelung waren es mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer, die mehr als 10 Prozent einbüßen mussten, um im Betrieb Kurzarbeit einzuführen.
    Der Entgeltausfall von 1/3 und mehr als 10% beruht dabei auf § 170 SGB III, wobei die q/3 Regelung vorerst entfällt.

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