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Mehrarbeit trotzdem KA

  1. #1
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    Mehrarbeit trotzdem KA

    Hallo zusammen, ich bin neu hier und möchte nun meinen Frust über die Machenschaften der Großkonzerne bei Kurzarbeit loswerden.
    Ich arbeite in einem Unternehmen mit ca. 600 Beschäftigten.Von 02.09 bis 08.09 war unsere Abteilung in TV-Besch (Beschäftigungssicherung), von 09.09 bis 11.09 waren wir in KA(2-4 Tage im Monat). Seit Sep.09 haben wir fast täglich 1-1 1/2 länger gearbeitet ( Gleitzeitkonto).Für den Dez.09 wurden wir aufgrund des hohen Auftragsvolumens aus der KA genommen und arbeiten nun mitunter 10 Std. täglich. Aber das witzige an der Sache ist..., dass unser "Chef" uns trotz der gestiegen Arbeit in KA schicken möchte.Der Durchschnitt der Gleitzeitkonten liegt jetzt bei ca.35-40-Stunden. Der BER muss fast täglich neue aberwitzige Dinge stoppen.Die direkten Vorgesetzten meinen, zu allem ja und Amen sagen zu müssen, nur damit sie bei der Geschäftsleitung gut da stehen und "ihre" Abteilung schön billig bleibt!
    Nun ist es so, 10 Kollegen müssen ihre Gleitzeitkonten abbauen und die anderen dürfen "Mehrarbeit" ,die sogar angeordnet wird, leisten.Ich habe die Nase voll.Bei einem Anstieg der Arbeit um ca.130% fällt mir dazu nichts mehr ein!Der BER prüft regelmäßig die Zeitkonten und gibt die Kollegen weiter die in Ka gehen und nicht gehen dürfen.Doch die Abteilungsleiter reagieren darauf überhaupt nicht und schicken die Kollegen trotzdem zur Schulung/KA und wenn die dann vom Personalchef Ärger bekommen, sagen sie:Üpps das hab ich übersehen und meinen zu ihren Mitarbeitern, sie können ja nachträglich 2 Gleittage oder Urlaubstage nehmen.Mir kommts echt hoch
    Ist das Betrug??????????

  2. #2
    PKP
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    Das mit den Gleitzeitkonten verstehe ich nicht. Wenn Kurzarbeit ist, gibt es keine Zeitkonten. Es kann also nicht hin und her gewichen werden.

    Beispiel:
    reguläre Arbeitszeit: 176 Stunden/ Monat
    im Monat gearbeitet: 150

    --> Kurzarbeit, da Arbeitsausfall über 10%

    reguläre Arbeitszeit: 176 Stunden/ Monat
    im Monat gearbeitet: 180 Stunden/ Monat

    --> keine Kurzarbeit, da kein Arbeitsausfall --> 180 Stunden müssen bezahlt werden, da nichts auf das Zeitkonto geschrieben wird, so lange der Betrieb Kurzarbeit angemeldet hat.

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