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Vom Diplomant zum Angestellten in Kurzarbeit - Welches Gehalt?

  1. #1
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    Ausrufezeichen Vom Diplomant zum Angestellten in Kurzarbeit - Welches Gehalt?

    Hallo zusammen,

    ich habe zu meiner Frage bisher keine Antworten in Foren oder auf speziellen Seiten gefunden und poste daher ein neues Thema.

    Folgender Fall:
    Ein Student ist seit 2 Jahren bei einer Firma als solcher angestellt, hat hier auch sein Diplom geschrieben und soll nun übernommen werden. Er hat in dieser Zeit eine komplette vollwertige Stelle dargestellt und auch keinen festen Mitarbeiter ersetzt. Im Gegenteil wurde mit ihm eine kleine Abteilung aufgebaut, welche ohne sein Know-how und seine Ausbildung nicht so existieren würde. Deshalb war auch von Anfang an klar, auch seitens der Geschäftsführung, dass er in der Firma bleibt.

    Nun musste das Unternehmen vor einem Jahr in Kurzarbeit gehen. Er hat bis heute ein festes Diplomandengehalt von 800 Euro gezahlt bekommen.

    Nun wo er fertig ist mit dem Studium wurde ihm eröffnet, dass er zwar eingestellt werden kann, jedoch nur zu den Konditionen wie bisher, da sich der ganze Betrieb in 50 % Kurzarbeit befindet und unterm Strich bei der Bilanz beim Arbeitsamt keine Erhöhung der Lohnzahlungen insgesamt vorgenommen werden darf.

    Meine Frage nun: Ist dies korrekt? Kann er wirklich nur zu dem selben Gehalt wie er jetzt bezogen hat eingestellt werden?
    Wie würde es sich denn verhalten wenn jmd. der noch nicht im Unternehmen war eingestellt wird, weil aber seine Fähigkeiten gebraucht werden, um sich für die Zukunft wieder zu rüsten. Auf welcher Gehaltsgrundlage würde dieser dann eingestellt werden wenn die Bilanz angebl. nicht geändert werden darf?

    Ich würde mich echt freuen, wenn mir irgendwer hier eine Info geben kann.

    Grüße,
    Jolina

  2. #2
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    Die arbeitsvertragliche Regelung und die Kurzarbeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Hier wäre also zunächst zu klären, ob du die gleiche Arbeit machst (Qualität/ Quantität) wie vor dem Abschluss und wie die vertragliche Vereinbarung hierfür lautete. Also ob der neue Lohn vertraglich von vorne herein vereinbart war.

  3. #3
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    Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.

    Also bei dem geschilderten Fall ist es so, dass exakt diesselbe Arbeit die bisher erledigt wurde auch weiterhin zur Tätigkeitsbeschreibung gehört. Nun muss man dazu sagen, dass derjenige in den 2 Jahren als Student ein riesiges Aufgabenspektrum zu erledigen hatte, was wie gesagt einer Vollzeit Stelle gleichkommt, weshalb er für die Firma auch recht unentbehrlich geworden ist. Eben auch weil selbst sein Kollege in der Abteilung zu vielleicht 50% seinen Aufgabenbereich abdecken könnte, wenn er nicht mehr da wäre.

    Dann zur Frage ob der Lohn bereits im Vorfeld vereinbart war. Dies kann ich verneinen. Sein Diplomandengehalt war nur für die Zeit des Studentenseins befristet. Es gibt da einen extra Vertrag, in dem er ja auch als Diplomand befristet eingestellt wurde zum dem und dem Gehalt. Und nun kam das Einstellungsgespräch als fester Mitarbeiter und da wurde ihm eröffnet, dass Einstellungen während Kurzarbeit möglich sind, in seinem Fall ja sogar sehr gut zu begründen, aber dass er eben nur genau den Lohn bekommen kann, den er jetzt hat, weil gegenüber dem Arbeitsamt eben keine Lohnerhöhung durchgegeben werden darf während Kurzarbeit.

    Für mich klingt dies jedoch nicht richtig, erstens weil er ja einen komplett neuen Vertrag bekommt und einen anderen Status erhält (näml. Festangestellert) und somit keine Lohnerhöhung von seinem Studentengehalt erfolgt. Es ist ja ein neuer Vertrag.

    Aber wie richtig ist die Aussage der Firma?

    Mir geistert da wie gesagt der Fall im Kopf herum, dass wenn die jmd. komplett neuen einstellen, der noch nicht in der Firma vorher war, der aber dringend benötigt wird, zu welchem Gehalt würde der denn dann eingestellt werden? Wenn die Bilanz unterm Strich nicht sich ändern darf, so wie es die Firma ausgedrückt hat, dann dürfte der ja gar kein Gehalt bekommen.

    Ich find das einfach so schwammig argumentiert von der Firma, weshalb es mich einfach interessieren würde wie sich das mit Neueinstellungen während Kurzarbeit verhält.

    Danke und Grüße,
    Jolina

  4. #4
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    Für mich klingt dies jedoch nicht richtig, erstens weil er ja einen komplett neuen Vertrag bekommt und einen anderen Status erhält (näml. Festangestellert) und somit keine Lohnerhöhung von seinem Studentengehalt erfolgt. Es ist ja ein neuer Vertrag.
    Das sehe ich genau so wie du. Hier geht es also nicht um eine Lohnerhöhung sondern um einen neuen Arbeitsvertrag. Wenn der Mitarbeiter benötigt wird, dann ist das halt so, da hat das Arbeitsamt keinen Ermessensspielraum. Ich habe in deinem Fall das Gefühl, dass der AG versucht, einen guten Mitarbeiter für schmales Geld zu bekommen, worauf ich mich nicht einlassen würde.

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