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Kein Geld vom Arbeitsamt bei Schichtbetrieb
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31.01.2010 08:10 #1Neuer Benutzer
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Kein Geld vom Arbeitsamt bei Schichtbetrieb
Hallo zusammen,
Ich bin nun schon seit einigen Monaten von der Kurzarbeit betroffen.
Bei der Durchsicht meiner Gehaltsabrechnungen ist mir aber folgendes aufgefallen:
In der Dezemberabrechnung hab ich eine Nachberechnung vom Vormonat bekommen. Das ist bei uns so üblich...da werden die Schichtzuschläge dargestellt.
In dieser Nachberechnung wurde mir für 3 Tage Kurzarbeit im November das dementsprechende Geld als Kürzung Kurzarbeit abgezogen. Soweit sogut...nus suchte ich aber verzweifelt den Anteil des Arbeitsamtes wegen dieser 3 Kurzarbeitstage.
Ich hab mich mit der Gehaltsabrechnung im Betrieb gleich an die Personalabteilung gewandt. 2 Tage später bekam ich einen Anruf, dass man mir das ganze erklären wolle.
Dort sagt man mir, dass dies alles seine Richtigkeit hat, denn durch meine Schichtzuschläge verdiene ich soviel, dass das Arbeitsamt keinen Kurzarbeitsausgleich zahlen muss. Durch die Schichtzuschläge kommt mein Netto irrgendwie über mein Brutto. Ganz kapiert hab ich das bis heute noch nicht.
Ich bin dann auch zum Betriebsrat gegangen, weil ich das natürlich nicht einsehen wollte. Aber auch der Betriebsrat konnte mir nach einer Prüfung des ganzen auch nicht weiterhelfen.
Ich komme mir hetzt natürlich total verschauckelt vor, denn den Monat darauf sah es ähnlich aus.
Ich bekomme die Kurzarbeitstage abgezogen aber keinen Ausgleich mehr dafür...sprich ich könnte die Tage auch unbezahlt nehmen und das kommt auf den Cent auf das gleiche heraus.
Nun meine Frage:
Hab ich den keine Handhabe, dass ich noch an meinen Ausgleich vom Arbeitsamt komme????
Vielen Dank schonmal im voraus für Eure Hilfe.
MfG
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05.02.2010 01:34 #2
Hierzu müsste man zunächst wissen, wie hoch dein Sollentgelt ist und wie es ermittelt wurde. Anschließend bräuchte man ein paar Zahlen der letzten Monate (die, die du angesprochen hast) um sich das mal anzuschauen. So in der blanken Theorie lässt sich hier leider nichts ausrichten. Du kannst aber auch mit deinen Unterlagen direkt zum Arbeitsamt gehen und dir die Berechnung erläutern lassen.
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