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Arbeitnehmer, Provison und Selbständig

  1. #1
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    Arbeitnehmer, Provison und Selbständig

    Hallo,
    mich überwältigt die Unsicherheit, da es für mich sehr schwer ist zu begreifen. Mehrere Probleme sind in einem zu berücksichtigen:

    1.
    Ich bin angestellter Verkäufer und beziehe ein Festgehalt in Höhe von 2540,- Euro (Brutto).

    2.
    Zusätzlich erhalte ich eine Verkaufsprovision bei Verkauf in unterschiedlicher Höhe pro Monat, welche als Prämie auf meiner Abrechnung ausgewiesen wird. Im Schnitt war dies bisher ca. 1400,- Euro (brutto)

    3.
    Vor einigen Jahren habe ich noch ein Gewerbe angemeldet und betreibe seit dem einen Internetshop.

    Ich bin in der Steuerklasse 3 mit 2 Kindern. Die Kurzarbeit ist auf 50%.

    Jetzt habe ich ein Problem in der Berechnungsgrundlage.

    Wird die Provision beim KuG mit einbezogen?

    Wie ist der Prozentsatz?

    Was ist mit der Lohnsteuer, da ich gelesen habe, das diese erst mit der Einkommenssteuererklärung 2011 fällig wird?

    Wie wird die Selbständigkeit berücksichtigt, da ich folgendes gefunden habe:
    (3) Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezuges von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, ist das Istentgelt um dieses Entgelt zu erhöhen.

    Auf was muss ich mich nun einstellen?????

    Ich hoffe ich bekomme Antworten, da ich sehr verunsichert bin.

    Viele Grüsse

    Enlin

  2. #2
    PKP
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    Zitat Zitat von Enlin Beitrag anzeigen
    1.
    Ich bin angestellter Verkäufer und beziehe ein Festgehalt in Höhe von 2540,- Euro (Brutto).

    2.
    Zusätzlich erhalte ich eine Verkaufsprovision bei Verkauf in unterschiedlicher Höhe pro Monat, welche als Prämie auf meiner Abrechnung ausgewiesen wird. Im Schnitt war dies bisher ca. 1400,- Euro (brutto)
    Das normale Brutto erfordert ja keine Erklärung. Bei den Provisionen wird es so laufen, dass ein Durchschnittswert aus den letzten 3 Monaten vor der Kurzarbeit gemacht wird, um das Sollentgelt hierfür zu bilden. Die Provisionen werden bei der KUG Berechnung einen festen Wert haben, der über den gesamten Zeitraum der Kurzarbeit stehen bleibt.

    Zitat Zitat von Enlin Beitrag anzeigen
    3.
    Vor einigen Jahren habe ich noch ein Gewerbe angemeldet und betreibe seit dem einen Internetshop.

    Wie wird die Selbständigkeit berücksichtigt, da ich folgendes gefunden habe:
    (3) Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezuges von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, ist das Istentgelt um dieses Entgelt zu erhöhen.
    Das Gewerbe hat keinerlei Auswirkungen, wenn du es schon bereits vor der Kurzarbeit angefangen hast. Es findet bei der KUG Berechnung keine Berücksichtigung und wird auch nicht angerechnet.

    Zitat Zitat von Enlin Beitrag anzeigen
    Wird die Provision beim KuG mit einbezogen?

    Wie ist der Prozentsatz?
    Siehe oben...Prozentsätze gibt es nicht. Es hängt davon ab, wie viel Provision du tatsächlich ausgezahlt bekommst.

    Zitat Zitat von Enlin Beitrag anzeigen
    Was ist mit der Lohnsteuer, da ich gelesen habe, das diese erst mit der Einkommenssteuererklärung 2011 fällig wird?
    Deine Frage verstehe ich nicht ganz. Die Lohnsteuer ist in dem Monat fällig, in dem auch der Lohn ausgezahlt wird. In 2011 wird die Einkommensteuererklärung gemacht (auch Lohnsteuerjahresausgleich genannt).

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