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Leiharbeiter weiter beschäftigen, während Ma in Kurzarbeit?

  1. #1
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    Ausrufezeichen Leiharbeiter weiter beschäftigen, während Ma in Kurzarbeit?

    In unserem Betrieb soll wohl demnächst mal für ca. 4-5 Wochen für einen Teil der Belegschaft Kurzarbeit nötig werden.
    Wir haben realtiv viele Leiharbeiter. Da noch nichts konkret ist, gibts natürlich viele Vermutungen und Gerüchte. So zum Beispiel vermuten manche, dass die Leiharbeiter weiter arbeiten, während die festangestellten tlw. in Kurzarbeit gehen sollen.
    Die Leiharbeiter haben aber AZK, und es würde sie finanziell nicht so hart treffen, wie die MA.
    Außerdem bezweifele ich, dass das Arbeitsamt dem zustimmen würde.
    Also die Frage: Dürfen Leiharbeiter überhaupt weiterbeschäftigt werden, wenn für MA Kurzarbeit nötig wird?(Wenn man die Leiharbeiter ihr AZK nehmen lassen würde, würden wohl auch weniger MA in Kurzarbeit müssen)

  2. #2
    PKP
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    Ja, es spricht nichts dagegen, die Leiharbeiter weiter zu beschäftigen. Zudem haben diese auch Anspruch auf KUG. Wer wie eingesetzt wird, entscheidet der Arbeitgeber.

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