+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6
Auf welchen Arbeitszeitraum bezieht sich Kurzarbeit ?
-
19.02.2010 16:03 #1Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 19.02.2010
- Beiträge
- 3
Auf welchen Arbeitszeitraum bezieht sich Kurzarbeit ?
Hallo..
bei uns steht demnächst 40% Kurzarbeit an..also 60% arbeiten.
Unsere tgl. Arbeitszeit beträgt 7,75h tgl. bzw. 38,75 Woche bzw. 168h Monat.
Gibt es eine Regelung die festlegt auf welchen Zeitraum sich die Kurzarbeit bezieht bzw. berechnet wird ?
Muß man tgl. 4,65h ,wöchentl. 23,25h oder monatlich 100,8h arbeiten...oder kann das flexibel gehandhabt werden es muß nur innerhalb eines gewissen Zeitraumes 60% gearbeitet werden?
-
20.02.2010 11:06 #2Benutzer
- Registriert seit
- 20.02.2010
- Beiträge
- 57
Das liegt meines Wissens in der freien Entscheidung des Arbeitgebers. Wenn ein Auftrag da ist, muß dieser natürlich abgearbeitet werden. Wenn keine Arbeit da ist, wird kurz gearbeitet. Natürlich können auch "fixe Tage" festgelegt werden, wo Kurz gearbeitet wird, oder Regelung daß z. B. jeden Tag nur 3 Std. gearbeitet wird o.ä. Feste Regelung gibt es nicht - es sei denn per Vereinbarung (z.B. Betriebsrat)
Gruß
Blümchen
-
20.02.2010 15:49 #3Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 19.02.2010
- Beiträge
- 3
Besten Dank Blümchen...
Nun ergibt sich aber eine neue Frage..
Wenn wir also 1 Jahr Kurzarbeit machen ist es nur wichtig, daß wir innerhalb dieses Jahres die reduzierten Stunden arbeiten..
Heisst dann wir können 1 Monat 70% arbeiten.. im nächsten 50%... wichtig ist nur, daß im beantragten Zeitraum die reduzierten beantragten Stunden gearbeitet werden.
Stunden die also im Monat X zuviel gearbeitet werden können dann im nächsten Monat weniger gearbeitet werden.
Ist das richtig so ?
-
20.02.2010 19:07 #4Benutzer
- Registriert seit
- 20.02.2010
- Beiträge
- 57
Hallo PullMoll (lustiger Nick
)
also ich vermute Dein Betrieb hat für 1 Jahr Kurzarbeit beim AA angezeigt und dabei angegeben, daß der Arbeitsausfall ca. 40% betragen wird.
Das heißt aber noch lange nicht, daß 1 Jahr Kurzarbeit gemacht werden muß und daß der Arbeitsausfall 40% betragen muß. Wenn Aufträge da sind, wird natürlich auch gearbeitet. Wenn z.B. nach 3 Monaten die Auftragsbücher wieder voll sind, wird auch voll gearbeitet. Oder es kann auch weniger Kurzarbeit gemacht werden.
Hoffe ich konnte Dir helfen.Gruß
Blümchen
Ich bin nur interessierter Laie - demzufolge kann ich keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit meiner Beiträge geben!
-
23.02.2010 09:36 #5Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 19.02.2010
- Beiträge
- 3
Irgendwie ist meine Frage noch nicht so richtig beantwortet.
Kann man mehr gearbeitete Stunden mit in den nächsten Monat nehmen um sie dort event. weniger zu arbeiten ?
Oder MUSS monatl. abgerechnet werden.
-
23.02.2010 15:56 #6
Überstunden gibt es so gesehen nicht bei der Kurzarbeit. Es ist so, dass der Arbeitsausfall mehr als 10% betragen muss. Wenn ihr also regulär 168 Std. arbeitet, dann würdest du nur Kurzarbeitergeld bekommen, wenn du weniger als 151 Stunden im Monat arbeiten würdest. Arbeitest du hingegen über 151 Stunden, wird kein Kurzarbeitergeld gezahlt.
Wenn Kurzarbeit ist, dann kannst du ja auch so gesehen nicht mehr arbeiten, da ja der Arbeitsausfall vorhanden ist. Es ist auch nicht festgelegt, dass 60% ein Muss sind. Beträgt der beantragte Arbeitsausfall 60%, der tatsächliche aber nur 20%, dann bekommst du für die 80% Arbeitsleistung dein Gehalt und für die 20% Kurzarbeitergeld. Die Beantragung ist nur eine reine Prognose und kein fester Wert, lediglich eine Schätzung für die Zukunft.
Die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes erfolgt hierbei für jeden Monat neu.
Ähnliche Themen
-
Kennt sich jemand mit dem Gehalt aus?
Von Sylvia119 im Forum Kurzarbeit - KurzarbeitergeldAntworten: 3Letzter Beitrag: 20.04.2009, 17:17

LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren