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Gehaltsforderung! auch vor Gericht gültig???
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19.02.2010 17:13 #1Neuer Benutzer
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Gehaltsforderung! auch vor Gericht gültig???
Hallo

Vielleicht hat ja der ein oder andere in etwa die selben Probleme und ne Lösung parat?
Folgendes...
mein Arbeitgeber hat die Kurzarbeit angemeldet und in Teilen des Betriebes bereits eingesetzt. Nun hat der Arbeitgeber auch nur eine Teilzahlung meines Gehaltes (ich selbst bin noch nicht von der Kurzarbeit betroffen) angekündigt und auch nur 50 % ausgezahlt.
Gibt es eine rechtsgültige Vorlage zur Einforderung meines ausstehenden Gehaltes, denn so wie es aussieht wird das mit dem Februargehalt auch nichts.
Gesetz dem Fall es geht in die Insolvenz habe ich zwar Ansprüche an den Insolvenzverwalter aber die würde ich gern vorher schon mal abgesichert wissen...
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20.02.2010 11:40 #2Benutzer
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Fordere den AG schriftlich zur Zahlung des fehlenden Gehaltes auf (mit Frist).
Beantrage beim Arbeitsamt Insolvenzgeld! Insolvenzgeld wird für die letzten 3 Monate (fehlender Nettolohn) des Arbeitsverhältnisses gezahlt, wenn ein Insolvenzereignis vorliegt. Hier kannst Du nachschauen https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Gruß
Blümchen
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21.02.2010 19:45 #3Neuer Benutzer
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Zitat v. Blümschen
Fordere den AG schriftlich zur Zahlung des fehlenden Gehaltes auf (mit Frist).
Gerade darum geht es ja, ich möchte wissen ob es einen Vorlage für ebend diese Forderung gibt....
Das mit der Insolvenz les ich mal durch und entscheide dann...aber danke
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22.02.2010 05:23 #4Benutzer
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Wenn Du den Brief nicht selbst formulieren kannst, ziehe Dir doch eine Vorlage aus dem Internet FORMBLITZ | Aufforderung zur Lohnzahlung – Musterbrief zum Download
Gruß
Blümchen
Ich bin nur interessierter Laie - demzufolge kann ich keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit meiner Beiträge geben!
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