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Gehaltsforderung! auch vor Gericht gültig???

  1. #1
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    Cool Gehaltsforderung! auch vor Gericht gültig???

    Hallo

    Vielleicht hat ja der ein oder andere in etwa die selben Probleme und ne Lösung parat?

    Folgendes...

    mein Arbeitgeber hat die Kurzarbeit angemeldet und in Teilen des Betriebes bereits eingesetzt. Nun hat der Arbeitgeber auch nur eine Teilzahlung meines Gehaltes (ich selbst bin noch nicht von der Kurzarbeit betroffen) angekündigt und auch nur 50 % ausgezahlt.

    Gibt es eine rechtsgültige Vorlage zur Einforderung meines ausstehenden Gehaltes, denn so wie es aussieht wird das mit dem Februargehalt auch nichts.
    Gesetz dem Fall es geht in die Insolvenz habe ich zwar Ansprüche an den Insolvenzverwalter aber die würde ich gern vorher schon mal abgesichert wissen...

  2. #2
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    Zitat Zitat von horiaschi Beitrag anzeigen
    Nun hat der Arbeitgeber auch nur eine Teilzahlung meines Gehaltes (ich selbst bin noch nicht von der Kurzarbeit betroffen) angekündigt und auch nur 50 % ausgezahlt....
    Fordere den AG schriftlich zur Zahlung des fehlenden Gehaltes auf (mit Frist).

    Zitat Zitat von horiaschi Beitrag anzeigen
    denn so wie es aussieht wird das mit dem Februargehalt auch nichts. Gesetz dem Fall es geht in die Insolvenz ...
    Beantrage beim Arbeitsamt Insolvenzgeld! Insolvenzgeld wird für die letzten 3 Monate (fehlender Nettolohn) des Arbeitsverhältnisses gezahlt, wenn ein Insolvenzereignis vorliegt. Hier kannst Du nachschauen https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

    Gruß
    Blümchen

  3. #3
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    Zitat v. Blümschen
    Fordere den AG schriftlich zur Zahlung des fehlenden Gehaltes auf (mit Frist).


    Gerade darum geht es ja, ich möchte wissen ob es einen Vorlage für ebend diese Forderung gibt....

    Das mit der Insolvenz les ich mal durch und entscheide dann...aber danke

  4. #4
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    Wenn Du den Brief nicht selbst formulieren kannst, ziehe Dir doch eine Vorlage aus dem Internet FORMBLITZ | Aufforderung zur Lohnzahlung – Musterbrief zum Download
    Gruß
    Blümchen

    Ich bin nur interessierter Laie - demzufolge kann ich keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit meiner Beiträge geben!

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