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Überstunden trotz Kurzarbeit?

  1. #1
    Lolli17
    Gast

    Überstunden trotz Kurzarbeit?

    Darf ich überstunden überhaupt machen obwohl ich zur Zeit Kurzarbeit leiste???

    Lieben Gruß
    Lolli

  2. #2
    2Pack
    Gast
    Hallo Lolli,
    In der Kurzarbeit dürfen eigentlich keine Überstunden gemacht werden.
    Dein Chef bekommt schließlich einen Zuschuß vom Staat für Kurzarbeit.
    Am besten Du sprichst deinen Chef mal auf dieses Thema an..........

    Gruß....

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hallo!
    Ich habe ein ähnliches Problem. Die AN verfügen, jeder für sich, über ein Zeitkonto. Nun haben wir einen dringenden Auftrag erhalten, der nur mit massiven Überstunden zu schaffen ist. 10% der Belegschaft sind in Kurzarbeit. Da laut AG die Höhe des Zeitkontos am Monatsende niedriger sein muss als am Monatsanfang besteht der AG darauf, das wir die neu angesammelten Überstunden im selben Monat sofort wieder abfeiern, was aber auf Grund des Umfangs des Auftrages eigentlich nicht zu schaffen ist. Anderen Quellen zufolge darf das Zeitkonto nur am Ende der gesamten Kurzarbeitsphase nicht höher sein als der niedrigste Stand der letzten 12 Monate vor Beginn der Kurzarbeit. Welche Aussage stimmt?
    Danke
    Paule

  4. #4
    PKP
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    Kurzarbeit wird immer für einen Monat beantragt, deswegen kann ich deiner Ausführung nicht folgen. Logisch ist doch, dass keine Überstunden gemacht werden können, wenn Kurzarbeit ansteht.

    Beispiel: 180 Stunden pro Monat sind die Regel

    Überstunden sind also alle Stunden, die über die 180 Stunden hinaus geleistet werden. Um Kurzarbeit zu beantragen muss aber ein Arbeitsausfall von mindestens 10% vorliegen, also 180 Stunden-18 Stunden (Arbeitsausfall) = 162 Stunden.

    Zeitkonten gibt es während der Kurzarbeit Phase nicht, da diese eingefroren werden.

  5. #5
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    Ich selber war bisher in der Firma nicht von Kurzarbeit betroffen, nur andere Kollegen haben oder hatten bisher Kurzarbeit zugeteilt bekommen. Von derzeit ca. 30 Beschäftigten sind drei in Kurzarbeit. Laut AG ist Kurzarbeit bis Dezember beantragt, der August wurde herausgenommen da kurzfristig Betriebsurlaub eingeführt wurde und nur eine Notbesetzung gearbeitet hat.
    Es gibt Kollegen, die trotzdem jeden Monat Überstunden leisten und aus diesem Grund aus der Kurzarbeit herausgenommen wurden.
    Deshalb ist auch die Frage, ob die Überstundenregelung pauschal für alle AN eines in Kurzarbeit stehenden Unternehmens gilt oder nur für diejenigen AN, welche Kurzarbeitergeld beziehen bzw. beziehen sollen.

  6. #6
    PKP
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    Kurzarbeit wird individuell für jeden AN beantragt, daher trifft auch die Überstundenregelung individuell ein.

  7. #7
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    Das bedeutet in meinem Fall, dass (da ich noch nicht in Kurzarbeit war und auch für den Monat September nicht für Kurzarbeit eingeteilt bin) diese Überstundenregelung nicht fasst und ich somit, rein rechtlich, Überstunden machen und auch auf dem Zeitkonto behalten dürfte?

  8. #8
    PKP
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    Wenn du dich nicht in Kurzarbeit befindest, ändert sich bei dir nichts. Es wird aber problematisch, wenn du Überstunden machst und andere Kollegen die gleiche Arbeit machen und dennoch in Kurzarbeit geschickt werden.

  9. #9
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    Zitat Zitat von PKP Beitrag anzeigen
    Wenn du dich nicht in Kurzarbeit befindest, ändert sich bei dir nichts. Es wird aber problematisch, wenn du Überstunden machst und andere Kollegen die gleiche Arbeit machen und dennoch in Kurzarbeit geschickt werden.
    gibt es dazu ein Quelle bei der dies eindeutig festgelegt ist.
    Ich frag e aus dem Grund, da bei uns das selbe Problem herrscht und selbst ein Mitarbeiter der AfA mir diesbezüglich keine eindeutige aussage machen konnte ob hierein Betrug im Umgang mit KU bzw. KuG vorliegt.

  10. #10
    PKP
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    Zitat Zitat von Genesis Beitrag anzeigen
    gibt es dazu ein Quelle bei der dies eindeutig festgelegt ist.
    Ich frag e aus dem Grund, da bei uns das selbe Problem herrscht und selbst ein Mitarbeiter der AfA mir diesbezüglich keine eindeutige aussage machen konnte ob hierein Betrug im Umgang mit KU bzw. KuG vorliegt.
    Nein, nicht wirklich. Ich habe diesbezüglich selbst mit einem Sachbearbeiter der AfA gesprochen. Er meinte nur, das so gesehen kein Arbeitsausfall vorliegen kann, wenn z.B. 2 Leute die selbe Arbeit machen, einer in Kurzarbeit geschickt wird und der andere Überstunden machen muss.

    Dadurch würden ja die Überstunden des einen Mitarbeiters durch das KUG des zweiten Mitarbeiters mitfinanziert, was sicherlich nicht im Sinne der AfA ist.

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