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Leistungssatz 60% oder 67% ?

  1. #1
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    Frage Leistungssatz 60% oder 67% ?

    Ich bin verheiratet und habe Kurzarbeit. Mein Mann ist Unterhaltszahler von zwei Kindern. Die Kinder leben nicht bei uns. Nach welchem Satz wird dann mein Kurzarbeitergeld berechnet ?

  2. #2
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    Derjenige, der Kinderfreibeträge auf der LSt-Karte hat der wird mit Leistungssatz 1 berechnet, spriich 67%.

    Sollte die LSt-Klassenkombination 3/5 vorliegen, so musst du eine Kopie der LSt-Karte deines Mannes bei deinem Arbeitgeber einreichen und du wirst dann ebenfalls mit Leistungssatz 1 berechnet, also 67%

    Wenn keine Kinderfreibeträge auf der LSt-Karte vorhanden sind, wird grundsätzlich mit Leistungssatz 2, sprich 60% abgerechnet.

  3. #3
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    wir haben steuerklasse 4 / 4 und die kinder sind bei der ex frau auf der steuerkarte. haben aber den steuerbescheid kopiert und abgegeben, da sind die kinder ja aufgeführt. trotzdem wurde mit 60% gerechnet, es seien ja nicht meine kinder..

  4. #4
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    hmm..

    ich weiß nicht wie genau das mit den unterhaltsansprüchen bei euch geklärt ist, ABER
    das oder die Kinder sind die leiblichen deines Ehepartners, dann sollten die Kinderfreibeträge zumindest auf dem Steuerkarten von ihm und seiner Ex-Frau vermerkt sein, denn es ist ja auch sein Kind.

    So würde er definitiv bei evtl. Kurzarbeit mit 67% abgerechnet werden.
    Allerdings ist es meinen Informationen zu folge durchaus zulässig, eben mittels der Kopie der LSt-Karte des Ehepartners an zu zeigen, dass Kinderfreibeträge vorhanden sind. Danach müsstest auch du mit 67% abgerechnet werden.

    Leider finde ich im aktuellen KUG-Leitfaden auf die schnelle den Passus nicht. Im Zweifelsfall hilft dir dein Arbeitsamt, im Bereich KUG gibt es dort durchaus fähige Leute

  5. #5
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    Für die Kinder zahlt er regelmäßig Unterhalt.

    Er hat die Kinder nicht auf seiner Steuerkarte, diese hat die Mutter auf der Steuerkarte. (Da wir die Kinder im Einkommenssteuerjahresausgleich ja angeben)

    Bei der Arge Aachen hat man mir gesagt, dass das Kurzarbeitergeld bei mir nach 67 % berechnet wird, ich solle unserer Personalabteilung eine Kopie des Steuerbescheids 2008 geben,
    damit Sie diesen bei der Abrechnung ans Arbeitsamt mit einreichen können (damit diese sehen, dass mein Ehemann Kinder hat).

    Ich habe alles gemacht und jetzt ruft mich die Personalabteilung an, dass ein Herr des Arbeitsamts Bergisch Gladbach, der die Abrechnung für die Firma macht, gesagt hat, dass das nicht richtig sei
    und bei mir mit 60 % berechnet wird. Da es nicht meine Kinder seien.

    Die Ämter wissen wohl alle nicht was Sache ist und unsere Personalabteilung anscheinend auch mit diesem Thema überfordert ist.

  6. #6
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    Dann ist es definitiv so, dass du dich mit deiner Personalabteilung zusammen setzen solltest.
    Ich würde dir in diesem Fall definitiv nach Leistungssatz 1 KUG berechnen.
    (Bin Personalbuchhalter in einem internationalen Konzern)

  7. #7
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    tja, die machen dass was der herr vom arbeitsamt bergisch sagt.
    ich werde mich mal an die gewerkschaft wenden. denn unser betriebsrat ist auch nur ein arbeitsplatzsicherungs-job *sorry
    schade, dass du nicht bei uns arbeitest ...smile
    trotzdem danke dir.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Deepdelver Beitrag anzeigen
    Dann ist es definitiv so, dass du dich mit deiner Personalabteilung zusammen setzen solltest.
    Ich würde dir in diesem Fall definitiv nach Leistungssatz 1 KUG berechnen.
    (Bin Personalbuchhalter in einem internationalen Konzern)
    Hallo. So jetzt ist es geklärt. Der Steuerberater sagt, dass unsere Familie und die Familie der Ex Frau nichts miteinander zu tun haben bzgl der Steuerkarte. Wir können selber entscheiden, ob die Kinder meines Mannes auf seiner Karte oder auf meiner Karte sind. Wenn ich und mein Mann die Steuerklassen 4 / 4 haben bekommt jeder ein Kind (auch wenn es nicht meine Kinder sind) auf die Steuerkarte. Das haben wir jetzt ändern lassen. Und siehe da, der Herr vom Arbeitsamt Bergisch Gladbach hatte unrecht. Danke nochmal wegen der Hilfe :-)

  9. #9
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    Dann bin ich froh zu hören, dass das geklappt hat und ich richtig entschieden hätte

  10. #10
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    Ach ja, und es hätte auch gereicht, wenn ich eine Kopie des Steuerbescheids eingereicht hätte. Wir hätten die Steuerkarten nicht ändern MÜSSEN...
    Aber so ist es jetzt mal geregelt. DANKEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE