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Bleibt der Arbeitsvertrag gleich trotz Kurzarbeit?
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08.04.2009 15:46 #1Harz fearGast
Bleibt der Arbeitsvertrag gleich trotz Kurzarbeit?
Hallo ich hab da mal eine kurze Frage, bleibt mein alter Arbeitsvertrag eigentlich bestehen, obwohl ich in Kurzarbeit bin?? Oder ändert sich dadurch etwas???
bin für jede Antwort dankbar.....
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08.04.2009 16:23 #22PackGast
Hallo Harz fear( cooler Name übrigens)
Natürlich bleibt der Arbeitsvertrag während der Kurzarbeit bestehen, darum macht man ja die Kurzarbeit.....
lieben Gruß.....
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10.12.2009 08:09 #3Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 10.12.2009
- Beiträge
- 1
Arbeitsvertragsänderung
Da hät ich doch gleich ne Frage offen wegen Änderungen im Vertrag.Ich bin seit 01.12.09 zu 100 % in Kurzarbeit.Jetzt hat mir mein Ag meinen alten 40 Std.-Vertrag auf 35 Std. ohne mein wissen geändert,was eigentlich auch noch weniger Geld bedeutet.Kann mir jemand sagen ob das so ok ist.
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10.12.2009 09:39 #4
Nein, kann er nicht. Ihr habt doch sicherlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem auch (weiter unten) steht, dass alle Nebenabreden und Änderungen der Schriftform bedürfen. Ein Arbeitsvertrag ist keine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers. Wenn die Stunden reduziert werden, dann müsst ihr das beide ausmachen, du zusammen mit dem Arbeitgeber. Das Direktionsrecht des AG geht nicht soweit, dass er mal eben Änderungen im Arbeitsvertrag machen kann. Demnächst streicht er noch den Urlaub oder halbiert dein Gehalt...das geht so nicht
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