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Rückkehr nach 1 Jahr Elternzeit-100% KA

  1. #1
    aja
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    Rückkehr nach 1 Jahr Elternzeit-100% KA

    unsere firma hat seit einem jahr und bis ende 2010 (Kurzarbeit =KA ) bei uns genannt-ARBEIT NACH BEDARF!Wir haben trotz 200Angestellten keinen Betriebsrat!
    bin seit 10 jahren dort-meine kollegin-seit 14Jahren dort,kommt jetzt aus der elternzeit(sie hat 1Jahr gemacht und den Rest auszahlen lassen-kann also nicht mehr zurück in die Elternzeit)wir haben beide einen Vertrag über 40Std.p.W.und der chef sagt nun,dass er eine Änderungskündigung für 2011 machen will-beide halbtags-aus 2 Stellen wird eine gemacht,weil ich schön alles allein geschafft habe während das Babyjahr war und die wirtschaftliche Lage keine 2 Stellen mehr zuläßt.
    Chef sagt auch,dass Kollegin auf 100%KA gesetzt wird und sie schön in 2010 zu hause beim Baby bleibt und ich meine KA so weiter mache wie in den Wochen davor.
    Trotzdem soll der Vertrag neu gemacht werden und wir Angestellten sollen es unter uns ausmachen,dass wir uns den Platz teilen.
    Kollegin will dem zustimmen,wenn ich von meiner KA etwas an sie abgebe und sie somit im Beruf bleibt-was Quatsch ist, weil sie so 67% KA-Geld bekommt ca.1100€ für zu Hause sitzen und mich eh immer vertritt, wenn Krankheit+Urlaub ist-somit drin bleibt.
    Frage geht das rechtlich denn ich befürchte,dass ich den kürzeren ziehe, weil mir in dieser Zeit dann mehr fehlen wird,als sie dazu bekommt...weiß jemand etwas?bin planlos-brauche das Geld und will mein hirn frei bekommen.bin verheiratet und ohne Kind-46Jahre alt.wenn ich der Änderungskündigung auf halbe Tage für 2011 zustimme-und mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben,fehlen mir 500€ netto im Monat!Was wäre dann mit dem Verlust unter KA in 2010,wenn ich meiner Kollegin etwas von meiner KA abtrete...

  2. #2
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    Rückkehr nach der Elternzeit

    Hallo aja,

    1. zu der Frage ob die wirt. Situation noch 2 Stellen zulässt.
    Trotz mir nicht bekannter Situation in Deiner Firma, ein Fakt:

    Der AG hat zur Zeit nur die Entgelte der Arbeit zu tragen, die tatsächlich geleistet wird und die Sozialversicherungsbeiträge. Von letzteren kann sich der AG sogar nach 6 Monaten auf Antrag bei der Agentur befreien lassen oder er führt Qualifizierungen der Mitarbeiter durch.

    2. zur Änderungskündigung
    Wenn Sich die Vertragsgrundlage ändert (nur noch 50% der Arbeitszeit), ändert sich Dein Einkommen und das damit verbundene KuG entsprechend. Eine Wahl hast Du bei einer Änderungskündigung nicht. Wenn Du nicht die neuen Vertragsbedingungen akzeptierst, wird der zweite Wortteil aus ÄnderunsKÜNDIGUNG wirksam. Man kann hier nur per Kündigungsschutzklage feststellen lassen ob sie sozial gerechtfertigt ist.
    Mit anderen Worten, der Versuch (Reden) mit dem Arbeitgeber die jetzige Situation aufrecht zu erhalten kann klappen, muss aber nicht. Denn die jetzige Situation ist für den Arbeitgeber teurer, als 2 Teilzeitstellen für die er wieder einen Teil vom Amt erstattet bekommt.

    3. die Frage nach dem "was abgeben"
    Ich finde Deinen Arbeitgeber schon putzig. Alle Verantwortung an die Mitarbeiter verlagern, und möglichst wenig schmutzige Hände machen!

    Wer hat den bei Euch das Direktionsrecht? Ihr oder der Arbeitgeber. Dann soll er bitteschön den Umfang der Kurzarbeit festlegen. Da brauchst Du Dich doch nicht mit Deiner Kollegin streiten.

    Schade das Ihr keinen Betriebsrat habt - der erleichtert vieles!
    Wir haben einen und der bietet der Geschäftsführung immer schön Paroli. Der Betriebsrat kann da nämlich mitbestimmen. Wir haben trotz 50-60% Auftragsmangel noch keinen Entlassen was die GF erst wollte. Die haben sich sogar richtig gestritten und in einer Art Entscheidungsstelle bei Gericht wurde dann entschieden das wir Kurzarbeit einführen. Das war mal gut, wir haben alle unseren Job behalten, seit letzten Sommer.
    Vielleicht nehmt ihr das ja zum Anlass einen zu wählen. Wendet Euch doch mal an eine Gewerkschaft (z.B. die IG Metall). Die hat bei uns auch informiert.

  3. #3
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    Wenn dein Arbeitgeber dir eine Änderungskündigung schickt hast du nicht nur die Möglichkeit die neuen Bedinungen so anzunehmen oder abzulehnen.
    Du hast noch eine dritte Möglichkeit die wäre das neue Angebot anzunehmen und gleichzeit zu Klagen, das die Änderung sozial nicht korrekt ist.

    Bzgl. Betriebsrat oder ähnliches könnt ihr selber zur Wahl aufrufen, dein Chef wird nicht von alleine sagen ich möchte das ein Betriebsrat gewählt wird.

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