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Rückwirkende Mitteilung
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15.03.2010 15:21 #1Neuer Benutzer
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Rückwirkende Mitteilung
Wir (eine kleiner Betrieb mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten) haben am 12.03.2010 erfahren, dass die Firma ab 01.03.2010 Kurzarbeit angemeldet hat.
Jetzt sollen wir unterschreiben, dass wir mit Kurzarbeit ab 01.03. einverstanden sind.
Ist das rechtes????
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28.04.2010 03:18 #2Erfahrener Benutzer
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Hat denn der Arbeitgeber vorher absolut keine Meldung oder Ankündigung gemacht? Es ist ungewöhnlich, dass das rückwirkend geschicht.
Die Kurzarbeit ist also nicht rückwirkend angemeldet worden, sie wurde nur zu spät an die Mitarbeiter weiter gegeben. In Ordnung ist das nicht, rechtlich aber schwer einzuschätzen. Schwierig wird es aber, wenn der Arbeitgeber das Dokument zurückdatieren will, dann wird es "nicht rechtens".
Dass die Kurzarbeit angemeldet wurde, heißt zudem auch noch nicht, dass sie tatsächlich vollzogen wird. Es kann also durchaus Kurzarbeit angemeldet sein, obwohl die Mitarbeiter normal arbeiten. In diesem Fall würde die Kurzarbeit dann ausgesetzt.
LG
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