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Feststellung der Arbeitszeit
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16.03.2010 07:53 #1Neuer Benutzer
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Feststellung der Arbeitszeit
Wie soll eigentlich die Arbeitszeit festgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer Kurzarbeit hat und auch auf Abruf arbeitet? Muß ich die geleisteten Arbetsstunden zusammen rechnen und von den Sollstunden im Monat abrechnen und der Rest sind die KUG-Stunden oder müssen die Kurzarbeitsstunden zusammen gerechnet und von den sollstunden abgezogen werden und der Rest sind die geleisteten Arbeitsstunden???
Ich würde die geleisteten Stunden zusammen rechnen und den Rest KUG Stunden rechnen. Wie rechnet man richtig?
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28.04.2010 02:04 #2Erfahrener Benutzer
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- 189
Was meinst du mit Abruf? Ist an bestimmten Tagen gesagt, dass du an bestimmten Uhrzeiten zur Verfügung stehen musst oder was bedeutet Abruf in deinem Fall?
Du kannst ja erstmal nur ermitteln, wie viele Stunden du gearbeitet hast. Wenn diese Stunden zusammengerechnet sind, schaut man, wie viele Stunden tatsächlich zu arbeiten wären (Sollstunden). Die Differenz zwischen den Solstunden und den tatsächlich geleisteten Stunden sind dann die Kurzarbeitergeld Stunden.
LG

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