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Feiertage während der Kurzarbeit
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23.03.2010 08:59 #1Neuer Benutzer
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Feiertage während der Kurzarbeit
Hallo,
wie werden Feiertage während der Kurzarbeit abgerechnet? Ist es richtig, dass der Arbeitgeber den Feiertag mit vollen 8 Stunden übernimmt?
Vielen Dank
beate 62
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21.04.2010 14:29 #2Neuer Benutzer
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Feiertag bei Kurzarbeit
Hallo zusammen ,
bei Kurzarbeit werden alle Feiertage voll vom Arbeitgeber bezahlt
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26.04.2010 17:50 #3Neuer Benutzer
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Hallo,
nach meiner Erfahrung nur in Höhe des KUG, also mit 60% bzw. 67%.
Davon ist die Lohnsteuer zu bezahlen. Sozialversicherung müsste vom AG voll überommen werden.
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27.04.2010 16:07 #4Neuer Benutzer
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Hallo ,
die Feiertage werden mit vollem Lohn gerechnet.
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27.04.2010 16:26 #5Neuer Benutzer
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@arowana,
leider nicht.
Laut offizieller Aussage des Arbeitsamtes ist diese Art der Feiertagsbezahlung freiwillig.
Bei Kurzarbeit kann der AG die Feiertage nach dem KUG abrechnen.
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27.04.2010 23:00 #6Benutzer
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Feiertage können freiwillig vom AG mit vollem Lohn bezahlt werden.
Laut §2 Abs. 2 EFZG ist bei Feiertagen während Kurzarbeit nicht das volle Entgeld fällig sondern nur das Entgeld welches man während der Kurzarbeit bezieht.Gruß
Blümchen
Ich bin nur interessierter Laie - demzufolge kann ich keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit meiner Beiträge geben!
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28.04.2010 03:27 #7Erfahrener Benutzer
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Das Entgelt an Feiertagen entspricht dem Kurzarbeitergeld, aber auch nur dann wenn an diesem Tag (wenn es kein Feiertag wäre) auch kurz gearbeitet worden wäre.
Hat ein Mitarbeier also z.B. Donnerstags und Freitags jeweils einen Kurzarbeitstag und liegt der Feiertag auch an einem Do oder Fr, dann würde für diesen Tag das Entgelt in Höhe des Kurzarbeitergeldes anfallen. Würde in diesem Beispiel aber der Feiertag auf einen anderen Tag als Do oder Fr, beispielsweise Mo bis Mi fallen, müsste für diesen Tag 100% Gehalt gezahlt werden (und nicht nur freiwillig).
LG
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01.05.2010 12:59 #8Benutzer
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Richtig!
Danke Lottchen
Gruß
Blümchen
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06.05.2010 11:04 #9Neuer Benutzer
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Das Problem haben wir momentan auch.
Im April waren lt. meiner Rechnung 20 Soll Arbeitstage mit insgesamt 160 Sollstunden und 2 Feiertage.
Ist KU: (Bsp.) 63 Std.
Ist Arbeitszeit: 97 Std.
Ok, ich hatte bei der Berechnung des Soll/Ist Anteils die Feiertage komplett aussen vor gelassen, was wohl nicht ganz korrekt ist.
Das Arbeitsamt hat da jetzt angerufen und diskutiert, dass der Arbeitgeber die 2 Arbeitstage komplett zu bezahlen hätte. Das stimmt meines Erachtens so aber auch nicht und eine Gesetzesgrundlage zu nennen war mir die Dame nicht bereit. ("Ich weiß, wo das steht, das schreibe ich dann auch in den Bescheid rein. Sie können ja Widerspruch einlegen.." (Den passenden Tonfall denke man sich dazu!
)
Kann mir jemand sagen, wie das gehändelt wird, wenn die Ausfallstunden täglich variieren (ca. 5-6 von 8 Stunden werden gearbeitet)? Kann man dann da auch die entsprechenden Feiertagsstunden "hochrechnen"? So ganz schlau werde ich aus dem § 2 EFZG nämlich nicht. Da steht in Absatz 2:
" Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen. "
Das versteh ich nicht...
Kann das jemand übersetzen? *g*
Gruß Lutz
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07.05.2010 11:29 #10Erfahrener Benutzer
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Schau mal 2 Beiträge höher, da habe ich schon etwas zu Feiertagen geschrieben. Könnte das die Erklärung sein, die du suchst? Alternativ hier ein Text aus dem Ratgeber dieser Seite: Kurzarbeit Ratgeber - Kurzarbeitergeld
LG
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