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Aufnahme Nebenjob nach KUG

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Aufnahme Nebenjob nach KUG

    Hallo KUG-Profis,

    ein Kunde hat für den ganzen Betrieb/Betriebsabteilung KUG bewilligt bekommen. Eine Mitarbeiterin möchte nun aus der Kurzarbeit raus und einen Nebenjob annehmen.
    Ist das ohne Anrechnung auf KUG möglich? oder ist generell dies nur möglich wenn der ganze Betrieb die KUG beendet?

    Vielen Dank und Gruß,
    Steffi

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
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    Es zählt die generelle Anmeldung beim Arbeitsamt. Es ist also nicht möglich, dass der Nebenjob nicht angerechnet wird, außer der Betrieb würde die Kurzarbeit beenden (nicht nur aussetzen).