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Erkrankung des Kollegen
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14.04.2010 07:51 #1Neuer Benutzer
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Erkrankung des Kollegen
Hallo Mitleidende. Wir haben seit 1 Jahr Kurzarbeit + es wurde noch 1/2 Jahr verlängert.
Wir haben 2 Bereiche, in denen abwechselnd je 1 Person 1 Woche arbeitet und die andere 1 Woche Kurzarbeit hat. Jetzt ist folgendes eingetreten. Der Kollege der arbeitet ist erkrankt. Muss der Kollege in Kurzarbeit dann erreichbar sein, und einspringen? Wir sind uns nicht sicher, und unser Chef ist nicht begeistert, weil er ja dann den Kurzarbeiter für diese Zeit voll bezahlen muss.
Wie sieht es da rechtlich aus? Muss man auf Abruf erreichbar sein?
Ich würde mich über Eure Meinung sehr freuen.
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23.04.2010 02:59 #2
Rechtlich gibt es so etwas wie eine Abrufbereitschaft nicht. Da ihr aber in Kurzarbeit und nicht im Urlaub seid, müsst ihr für den Arbeitgeber ja irgendwie erreichbar sein. Hierzu kann ich nur raten, mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zu treffen, damit es keine Missverständnisse gibt.
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28.04.2010 15:25 #3Neuer Benutzer
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Hallo zusammen!
Mich würde noch folgende Variante des KUG interessieren:
Es wird vom Produktionspersonal Kurzarbeit gemacht, aber nicht für die Verwaltungsangestellten. Wennn aber ein Angestellter krank wird bzw. krankgeschrieben ist, wird ihm nur KUG gezahlt. Und nur für genau diesen Zeitraum. Ohne, dass es vorher bekanntgegeben wurde.
Ist der Angestellte wieder gesund und geht arbeiten, mit voller Wochenarbeitszeit, ist natürlich auch keine Kurzarbeit mehr für diesen Angestellten!
Ist das rechtens, ohne vorherige Ankündigung und nur während der Krankschreibung, Kurzarbeitergeld zu zahlen und so bald man wieder gesund ist, nicht?
Danke euch allen für das Feedback. Event. mit rechtlichem Hintergrund.
Ole

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