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Kurzarbeit und freiberufliche Tätigkeit

  1. #1
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    Kurzarbeit und freiberufliche Tätigkeit

    Hallo,

    ich habe als Ingenieur vor 3 Jahren eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet und arbeite nebenberuflich als Freiberufler damit auf Rechnung für verschiedene Unternehmen/Leute.

    Wie sieht es hier mit Kurzarbeit aus - wird der Gewinn auf das Kurzarbeitergeld angerechnent, wenn ich innerhalb der Zeit einen neuen Auftrag annehme, in welcher meine Firma (hauptberuftlich) Kurzarbeit angemeldet hat und ich in Kurzarbeit gehen sollte?

    Konkret: Im April 2009 hat meine (hauptberufliche) Firma KA angemeldet. Es kann sein, dass ich ab nächsten Monat in KA gehen muss. Wenn ich nun für einen Auftrag (nebenberuflich) arbeite, der nach April 2009 angenommen wurde - wie wird das berechnet?

  2. #2
    PKP
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    Nein, das Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit wird nicht angerechnet, da diese Tätigkeit vor der Anmeldung der Kurzarbeit des Hauptarbeitgebers aufgenommen wurde. Wenn diese freiberufliche Tätigkeit auch angemeldet wurde, dann reicht das als Nachweis, dass sie vor der Kurzarbeit aufgenommen wurde.

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