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Bemessungsgrenze
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29.04.2010 17:55 #1Neuer Benutzer
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Bemessungsgrenze
Hallo,
Weiß jemand,wie hoch der Verdienst (brutto) sein muss,damit kein
Kurzarbeitergeld mehr gezahlt wird?
Danke.
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01.05.2010 11:53 #2Benutzer
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Wenn das Sollentgelt in der Kurzarbeit die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, entfällt der Anspruch auf KuG.
5.500 Euro (West)Gruß
Blümchen
Ich bin nur interessierter Laie - demzufolge kann ich keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit meiner Beiträge geben!

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