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Bemessungsgrenze

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    29.04.2010
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    1

    Bemessungsgrenze

    Hallo,
    Weiß jemand,wie hoch der Verdienst (brutto) sein muss,damit kein
    Kurzarbeitergeld mehr gezahlt wird?

    Danke.

  2. #2
    Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2010
    Beiträge
    57
    Wenn das Sollentgelt in der Kurzarbeit die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, entfällt der Anspruch auf KuG.

    5.500 Euro (West)
    Gruß
    Blümchen

    Ich bin nur interessierter Laie - demzufolge kann ich keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit meiner Beiträge geben!