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Mo-Fr=kurzarbeit/ Sa/So= arbeiten
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05.05.2010 11:14 #1Neuer Benutzer
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Mo-Fr=kurzarbeit/ Sa/So= arbeiten
Hallo zusammen
Bisher haben wir immer Mo-Fr 40 Std gearbeitet .(5 Tage-Woche)
Nun sollen wir Mo-Do wegen Kurzarbeit zuhause bleiben und dafür aber Fr/Sa und ggf Sonntag arbeiten. (Maschinen-u.Werzeugbau)
Kann man jetzt so die Wochenendarbeit legal einführen ??
Lt. Anweisung vom Arbeitgeber, haben wir uns täglich von 05.00h -23.00h auf Abruf für evtl. anfallende Aufträge bereitzuhalten.
Wir haben dann ein "Zeitfenster" von ca. 90 min , um am Arbeitsplatz zu erscheinen!
Genauso gut können wir aber nach 2Std wieder nach hause geschickt werden , wenn der "Arbeitsanfall" es erfordert ???
Nunja:
Ich weiß zwar nicht , wie man das im Fachjargon so nennt !
Aber ich nenne es einfach mal " Vollverarschung"
Für Antworten und evtl. Anregungen in dieser Sache, wäre ich Euch sehr dankbar !
Ohhjeeminee
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05.05.2010 23:42 #2
Hier wäre interessant, welche Arbeitstage im Arbeitsvertrag geregelt sind. Grundsätzlich ist es aber auch so, dass die wöchentlichen Arbeitsstunden ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sind. Es spielt also nicht zwingend eine Rolle, wann die Stunden erfüllt werden, egal ob Montag bis Donnerstag oder am Wochenende. Bei der Ermittlung der Arbeitsstunden für das Kurzarbeitergeld zählen alle im Monat abgeleisteten Stunden.
Einen Abruf von 5 - 23 Uhr halte ich für äußerst zweifelhaft. Wenn überhaupt, dürfte der "Abruf" maximal in den Zeiten sein, in denen auch normalerweise gearbeitet wird. Andererseits muss der Arbeitgeber einen Abruf auch vergüten (z.B. mit dem halben Stundenlohn etc.), daher würde ich mich auf so etwas gar nicht erst einlassen.
Ihr solltet euch also mal mit dem Arbeitgeber zusammensetzen und einen vernünftigen Ablaufplan für die Zeit der Kurzarbeit schaffen. Eure aktuelle Regelung ist ja jenseits von gut und böse
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06.05.2010 15:02 #3Neuer Benutzer
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Hallo PKP
Danke für Deine Antwort .
Ich habe mich meinerseits heute bei der IGM beraten lassen.
Das Fazit ist (grob umrissen) so:
Wenn ich 4 tage Kurzarbeit habe , kann ich nicht für weitere 3 Tage zur Arbeitsleistung verpflichtet werden. Denn ich habe keine 7 Tage Arbeitswoche.
Samstags wird in unserem Betrieb seit je her,auf freiwilliger Basis, nur von 05,00h-10,15h gearbeitet. Also ist das kein voller Arbeitstag .
Der Arbeitgeber müsste mir die Möglichkeit geben , am Samstag voll zu arbeiten. Das will er aber gar nicht.
(Seiner Meinung nach müsste ich die fehlenden 3 Std dann eben Sonntags nachholen.) Obwohl Sonntags noch nie gearbeitet wurde.
(wir würden noch nicht einmal den Sonntagszuschlag bekommen)
Jeder Arbeitsrichter wäre gespannt , mit welcher Begründung ich am
Samstag 5 Std und am Sonntag 3Std arbeiten soll , damit ich 1 Arbeitstag von 8 std zusammen bekomme.
Aber das werde ich in der kommenden Woche vielleicht schon wissen.
Denn ich habe dem Betrieb ,bereits heute, meine Arbeitskraft ausschliesslich in dem Zeitraum von Mo-Fr angeboten.
Ausserdem werde ich nur in der Zeit von 05,00h - 14,45h (normale Dienstzeit) für etwaige Anrufe des Arbeitgebers zur Verfügung stehen.
Ich bin nicht verpflichtet ausserhalb der Dienstzeit immer und überall erreichbar zu sein. Denn ich habe keine Rufbereitschaft.
Ob der Betrieb auch wirklich die Kurzarbeit genehmigt bekommen hat, ist auch nicht sicher! Denn es hängt noch nicht mal ein Aushang am schwarzen Brett. Auch nach mehrmaliger Aufforderung der Betroffenen an die Geschäftsleitung.
Wer könnte mir denn da wohl Auskunft geben?
Das Arbeitsamt hat keinen geeigneten Ansprechpartner aufzubieten.
Nach einhelliger Meinung im Betrieb , will unser Arbeitgeber die Kurzarbeit dazu benutzen um seine Leute gefügig zu machen.
(Nach dem Motto: Tust Du nicht ,was ich wann und wo von Dir will, gibt es Ärger mit dem Arbeitsamt)
O-Ton Chef: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.....
O-Ton ich : von Geburt an, bin ich unmusikalisch .
Wenn sich mein/unser Brötchengeber so aufführt , sollte(n) ich/wir mir/uns wohl besser einen neuen Gesangsverein suchen ! evtl klappt das mit singen dann auch wieder besser.
So jetzt glüht mein keyboard
cya
Ohhjeeminee
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