+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

nachträgliche Versteuerung von Kurzarbeitergeld?

  1. #1
    KuA
    KuA ist offline
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    07.05.2010
    Beiträge
    1

    nachträgliche Versteuerung von Kurzarbeitergeld?

    Hallo, soviel ich weiß, muss man doch das erhaltene Kurzarbeitergeld nachträglich versteuern, oder? Bei einem Kurzarbeit-Anteil von 10/20% ist das ja nicht so wild, aber ich habe jetzt 100% Kurzarbeit. Weiß jemand, wie viel ich davon später versteuern muss und ob Arbeitslosen-Geld dann nicht doch die besser bezahlte Lösung ist?

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
    Registriert seit
    11.03.2010
    Beiträge
    533
    Nein, das Kurzarbeitergeld selbst wird nicht versteuert. Es wird nur herangezogen, um die Steuerlast (Prozentsatz) zu ermitteln. Ein Beispiel für für diese Berechnung, nennt sich Progressionsvorbehalt, findest du hier: Kurzarbeitergeld Berechnung 2010 - KUG berechnen - Online Rechner zum Kurzarbeitergeld

    Etwas weiter unter dem Rechner.

    Es lässt sich nicht ermitteln, wie viel du nachzahlen musst, da man deine sonstigen Einkünfte etc. hierfür kennen müsste.