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nachträgliche Versteuerung von Kurzarbeitergeld?
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07.05.2010 21:48 #1Neuer Benutzer
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nachträgliche Versteuerung von Kurzarbeitergeld?
Hallo, soviel ich weiß, muss man doch das erhaltene Kurzarbeitergeld nachträglich versteuern, oder? Bei einem Kurzarbeit-Anteil von 10/20% ist das ja nicht so wild, aber ich habe jetzt 100% Kurzarbeit. Weiß jemand, wie viel ich davon später versteuern muss und ob Arbeitslosen-Geld dann nicht doch die besser bezahlte Lösung ist?
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09.05.2010 03:27 #2
Nein, das Kurzarbeitergeld selbst wird nicht versteuert. Es wird nur herangezogen, um die Steuerlast (Prozentsatz) zu ermitteln. Ein Beispiel für für diese Berechnung, nennt sich Progressionsvorbehalt, findest du hier: Kurzarbeitergeld Berechnung 2010 - KUG berechnen - Online Rechner zum Kurzarbeitergeld
Etwas weiter unter dem Rechner.
Es lässt sich nicht ermitteln, wie viel du nachzahlen musst, da man deine sonstigen Einkünfte etc. hierfür kennen müsste.

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