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Berechnung KUG bei Krankheit und Feiertag
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08.06.2010 11:14 #1Neuer Benutzer
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Berechnung KUG bei Krankheit und Feiertag
Hallo ins Forum,
habe eine Frage, meine Freundin bekommt nun für Mai zum ersten mal Kurzarbeitergeld. Abrechnung ist die Tage gekommen und wir wissen nun beide nicht ob es so korrekt ist wie das da alles berechnet wird vom Arbeitgeber.
Fakten:
monatlicher Bruttolohn: 2.100 €
Lohnsteuerklasse : II
Kinderfreibetrag: JA
So nun soll sie in 100 % Kurzarbeit sein, hat aber 200 € Gehalt bekommen für 2 Feiertage im Mai und ihr wurden 600 € abgezogen vom Brutto wegen krankheit des Kindes im Mai/April. Nun ist meine Frage eigentlich sind 600 € für 4 Tage viel zu hoch und der Chef meinte er hat da auch die Feiertage abgezogen.
Könnt ihr mir sagen wie das nun gerechnet wird mit Krankheit des Kindes und Feiertagen
MfG Stefan
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09.06.2010 23:55 #2
Hier mal ein paar Infos zu deinen beiden Fragen:
Kind krank: Kurzarbeit Krankheit - Krankengeld - Schwangerschaft - Arbeitsunfähigkeit
Feiertag: Kurzarbeit Ratgeber - Kurzarbeitergeld
Wäre keine Kurzarbeit, könnte die Mutter zu Hause bleiben und die Krankenkasse würde diese Tage übernehmen. In diesem Fall arbeitet sie aber nicht und hat Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber kommt für diese Tage nicht auf und auch nicht die Arbeitsagentur, da es sich nicht um einen wirtschaftlichen Ausfall handelt. Die Kindesmutter muss also Kinder-Krankengeld beantragen.
Was meinst du damit, dass ihr 600€ vom Bruttolohn abgezogen wurden? Wenn sie 100% Kurzarbeit hat, dann hat sie quasi gar keinen Bruttolohn sondern nur Kurzarbeitergeld. Oder meinst du damit, dass ihr das Sollentgelt gekürzt wurde?
Was ein Tag wert ist, kann man sich ungefähr ausrechnen: 2.100 / 30 Tage = 70 €/ Tag
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10.06.2010 10:24 #3Neuer Benutzer
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Ja genau wollte damit sagen das sie ihr das Sollentgeld um 600 € gekürzt haben, angeblich 4 Tage Krankheit des Kindes und 2 Feiertage!!!!
Das ist doch so dann nicht richtig oder?? Theoretisch dürften sie ihr nur die 4 Tage vom Sollentgeld abziehen oder???

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