Hallo,

ich arbeite als Teilzeitkraft bei einer Dienstleistungsfirma, diese Inventuren durchführt, sowie Dienstleistungen für Regale in Supermärkten anbietet.

Ich bin als Regalauffüller ( 80 Stunden monatlich/ 20 Stunden wöchentlich)
beschäftigt.

Die Firma hat schon seid längerer Zeit Kurzarbeit.

Bei uns arbeiten Teilzeitkräfte, sowie 400 Euro Jobber.

Es werden auch häufig neue auf 400 Euro Basis eingestellt ( diese sind auch nötig, da wir Teilzeitkräfte [Regalauffüller] dauernd Überstunden schieben).

Aufjedenfall ist es so, dass ich also dauernd Überstunden habe.

Anfangs waren es als bis zu 20 oder 30 im Monat, da wir neue Mitarbeiter haben, nur noch zwischen 5 und 10 Stunden im Monat.

Ich arbeite dort nun schon seid Anfang Oktober 2009 und habe schon über 200 Überstunden.

Die Firma sagt, Sie könne das Geld erst ausbezahlen wenn die Kurzarbeit vorbei ist, oder wenn jemand kündigt.

Wie ist das nun genau?

Bekomme ich meine Überstunden sofort mitausbezahlt wenn ich Kündige?
( Die können ja viel reden aber ob Sie das auch wirklich machen)
Und wie wird das dann steuerlich verrechnet?

Ich habe mir das mal ausgerechnet.

Wenn ich 250 Überstunden habe + die 80 normalen Arbeitsstunden, so habe ich 330 Stunden. Wenn ich das dann rechne ( NETTOLOHNRECHNER), dann habe ich nach den Abzügen mindestens 109 Stunden umsonst gearbeitet, da mir ja auch Steuern abgezogen werden.

Ist das gerecht?


MFG