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Freizeit in Kurzarbeit
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11.08.2010 20:48 #1Neuer Benutzer
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Freizeit in Kurzarbeit
Muß man wenn mann einen Tag In Kurzarbeit ist immer für die Firma Ereichbar sein so als hätte man Bereitschaft
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08.09.2010 18:38 #2
Das ist alles eine Verhandlungssache mit dem Chef. Prinzipiell muss man an jedem KUG Tag auch dem Betrieb zur Verfügung stehen, was aber nicht bedeutet, dass ständig das Handy klingeln kann und der Chef ruft.
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11.11.2010 10:28 #3Neuer Benutzer
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Ich hab da auch mal eine Frage.
Darf mein Arbeitgeber mich anrufen wann immer er will?
Ich bin seit Januar 2010 auf Kurzarbeit (angestellt seit Dezember 2009) und mein AG sagt mir meistens erst einen Tag vorher Bescheid, ob er mich braucht oder nicht. Und mit einen Tag meine ich abends 18 oder 19 Uhr (oft erst nachdem ich nachgefragt hab). Es kam auch schonmal vor das er mir eine halbe Stunde bevor ich auf Arbeit sein musste eine SMS geschrieben hat, dass ich doch nicht kommen brauche.
Ist das legitim? Darf er das einfach so? Ich habe von eine paar Leute gehört, dass der AG einem mindestens 48 Stunden vorher Bescheid geben muss, ob man arbeiten muss oder nicht. Ich konnte dazu leider nichts im Internet finden.
Jetzt zum Beispiel warte ich gerade auf einen Anruf von meinem Chef/Kollegen, ob ich heute noch ins Büro kommen soll oder nicht weil er es gestern abend noch nicht wusste. Es ist auch schon mal vorgekommen, dass mir am Abend vorher gesagt wurde ich könne zu Hause bleiben und wurde dann am nächsten morgen gegen 9 Uhr angerufen ich solle bitte doch kommen nur um etwas zu einem Kunden zu bringen, was gerade mal eine Stunde gedauert hat...
Danke schonmal im Voraus!
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13.11.2010 00:11 #4
Eine feste Regelung hierzu gibt es nicht, zumindest ist sie mir nicht bekannt. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass es legitim ist, dass der Chef jetzt anruft, dass man in einer halben Stunde bei der Arbeit sein soll, das ist für den Arbeitnehmer nicht zumutbar. Ich würde an deiner Stelle mal mit dem Chef sprechen, um eine Regelung zu finden, die für beide Seiten vertretbar ist.

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