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Kurzarbeit, Rentenantrag

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Kurzarbeit, Rentenantrag

    Kann ein AN, nachdem er einen Rentenantrag gestellt hat, bis zum Beginn der Rente noch Kurzarbeit machen?

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
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    So gesehen ist ja ein Rentenantrag keine Kündigung, sondern das Arbeitsverhältnis ist so gesehen noch "befristet". Ich denke nicht, dass es hier Koplikationen geben könnte, da ja auch ohne die Kurzarbeit das Beschäftigungsverhältnis mit Rentenbeginn aufhören würde.