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Kurzarbeit, Rentenantrag
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18.08.2010 13:35 #1Neuer Benutzer
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Kurzarbeit, Rentenantrag
Kann ein AN, nachdem er einen Rentenantrag gestellt hat, bis zum Beginn der Rente noch Kurzarbeit machen?
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08.09.2010 18:40 #2
So gesehen ist ja ein Rentenantrag keine Kündigung, sondern das Arbeitsverhältnis ist so gesehen noch "befristet". Ich denke nicht, dass es hier Koplikationen geben könnte, da ja auch ohne die Kurzarbeit das Beschäftigungsverhältnis mit Rentenbeginn aufhören würde.

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