Erst anhand meiner Lohnabrechnung habe ich bemerkt, dass während der Kurzarbeit einfach 14 Stunden meines Arbeitszeitkontos ohne mein Wissen und ohne mein Einverständnis verrechnet wurden. Und zwar wie folgt:

Donnerstag und Freitag 0 Std. Kurzarbeit
Montag bis Donnerstag 0 Std.Kurzarbeit - Freitag Arbeitszeitkonto Montag bis Donnerstag 0 Std.Kurzarbeit - Freitag Arbeitszeitkonto
Montag bis Freitag Kurzarbeit - regulär 39 Stunden gearbeitet

Ist es zulässig, dass Kurzarbeit durch die Verrechnung von Arbeitszeitkonten unterbrochen wird? Hätte mir der Arbeitgeber die Verrechnung nicht wenigstens mitteilen müssen? Woher soll ich als Arbeitnehmer wissen, ob für die beiden durch das Arbeitszeitkonto ausgeglichenen Freitage nicht auch KUG an den Arbeitgeber gezahlt wurde?

Es ist vertraglich vereinbart, dass das Arbeitskonto mit bis 130 Gutstunden pro AN geführt wird, welches dem Ausgleich eventueller Ausfallzeiten durch Auftragsausfall oder -unterbrechnung dient.