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Kurzarbeit aussetzen / unterbrechen
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02.09.2010 22:13 #1Neuer Benutzer
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Kurzarbeit aussetzen / unterbrechen
Hallo,
wir haben im Unternehmen von Februar 2009 bis Januar 2011 Kurzarbeit angemeldet. Wen wir jetzt für ein Monat die Kurzarbeit aussetzen / unterbrechen, verlängert sich die Bezugsfrist dann bis Februar 2011 ??
Vielen Dank
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08.09.2010 18:43 #2
Was heißt aussetzen/ unterbrechen? Meinst du, dass ihr jetzt in einem Monat keinen Antrag auf Erstattung stellt, weil keine Kurzarbeit angefallen ist oder dem Arbeitsamt mitteilt, dass die Kurzarbeit beendet wurde...um dann nach Ablauf des Monats einen neuen Antrag zu stellen?
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13.09.2010 04:35 #3
Ich habe hierzu noch etwas im Gesetzestext (SGB III) gefunden:
§ 177 Dauer SGB III
(2) Wird innerhalb der Bezugsfrist für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Monat Kurzarbeitergeld nicht geleistet, verlängert sich die Bezugsfrist um diesen Zeitraum.

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