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Mitteilung der Nebentätigkeit an das Arbeitsamt?
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20.04.2009 13:50 #1KalliGast
Mitteilung der Nebentätigkeit an das Arbeitsamt?
Hallo,
ich habe mich gefragt, wenn ich doch schon Kurzarbeit machen, dass ich nebenher noch was arbeiten kann. Nun stellt sich mich die Frage, ob ich diese Tätigkeit der Agentur für Arbeit melden muss? Was passiert wenn ich es nicht tue bzw. wie wirkt sich die Nebentätigkeit auf mein KUG aus?
Kalli
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20.04.2009 14:29 #2
Die Nebentätigkeit muss der Agentur für Arbeit zwingend mitgeteilt werden, da das Einkommen vom KUG abgezogen wird. Wenn man dies nicht meldet, erhält man zu Unrecht zu viele Leistungen und da sieht das Arbeitsamt keinen Spaß bei

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man es anmelden.
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