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Mitteilung der Nebentätigkeit an das Arbeitsamt?

  1. #1
    Kalli
    Gast

    Mitteilung der Nebentätigkeit an das Arbeitsamt?

    Hallo,

    ich habe mich gefragt, wenn ich doch schon Kurzarbeit machen, dass ich nebenher noch was arbeiten kann. Nun stellt sich mich die Frage, ob ich diese Tätigkeit der Agentur für Arbeit melden muss? Was passiert wenn ich es nicht tue bzw. wie wirkt sich die Nebentätigkeit auf mein KUG aus?

    Kalli

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
    Registriert seit
    11.03.2010
    Beiträge
    533
    Die Nebentätigkeit muss der Agentur für Arbeit zwingend mitgeteilt werden, da das Einkommen vom KUG abgezogen wird. Wenn man dies nicht meldet, erhält man zu Unrecht zu viele Leistungen und da sieht das Arbeitsamt keinen Spaß bei

    Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man es anmelden.

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