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Berücksichtigung Dienstwagen

  1. #1
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    Berücksichtigung Dienstwagen

    Hallo,
    weiß jemand, ob die Nutzung eines Dienstwagens (Sachbezug) auch in der Berechnung des Kug berücksichtigt wird?
    Zumselchen

  2. #2
    PKP
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    Der Dienstwagen wird als Sachbezug ganz normal als Einkommen angerechnet. Hierbei treten keine Nachteile auch.

    Die 0,03% Regelung für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, reduziert sich ebenfalls nicht, weil es ein fester monatlicher Wert ist (0,03% je km vom Bruttolistenpreis).

  3. #3
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    Gibt es ein Quelle, anhand der ich das belegen kann?
    d.h. als Beispiel: bei einer 50% Kürzung ist das neue Brutto Gehalt + Dienstwagen (Sachbezug) + ggf. Prämie (laufender Bezug) und davon eben 50%?

  4. #4
    PKP
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    Wenn du eine Arbeitskürzung von 50% hast, bedeutet das ja nicht zwingend, dass auch der Dienstwagen um 50% gekürzt wird. Das gleiche gilt auch für die Prämie. Es kommt darauf an, wofür sie gezahlt wird. Der Dienstwagen wird ja in den meisten Fällen trotz Kurzarbeit weiterhin zu 100% genutzt.

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