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Berücksichtigung Dienstwagen
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21.04.2009 08:53 #1Neuer Benutzer
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Berücksichtigung Dienstwagen
Hallo,
weiß jemand, ob die Nutzung eines Dienstwagens (Sachbezug) auch in der Berechnung des Kug berücksichtigt wird?
Zumselchen
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21.04.2009 10:24 #2
Der Dienstwagen wird als Sachbezug ganz normal als Einkommen angerechnet. Hierbei treten keine Nachteile auch.
Die 0,03% Regelung für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, reduziert sich ebenfalls nicht, weil es ein fester monatlicher Wert ist (0,03% je km vom Bruttolistenpreis).
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21.04.2009 10:51 #3Neuer Benutzer
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Gibt es ein Quelle, anhand der ich das belegen kann?
d.h. als Beispiel: bei einer 50% Kürzung ist das neue Brutto Gehalt + Dienstwagen (Sachbezug) + ggf. Prämie (laufender Bezug) und davon eben 50%?
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21.04.2009 12:52 #4
Wenn du eine Arbeitskürzung von 50% hast, bedeutet das ja nicht zwingend, dass auch der Dienstwagen um 50% gekürzt wird. Das gleiche gilt auch für die Prämie. Es kommt darauf an, wofür sie gezahlt wird. Der Dienstwagen wird ja in den meisten Fällen trotz Kurzarbeit weiterhin zu 100% genutzt.
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