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2 Fragen

  1. #1
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    2 Fragen

    Hallo erstmal,
    ich versuche mal kurz zu beschreiben was bei uns abgeht.
    Wir sind in der Metallbranche 2Firmen,1Chef,kein Betriebsrat.Firma1 ca.25 Mitarbeiter,seid März09 2-3 Tage die Woche Kurzarbeit.Firma2 ca. 30 Mitarbeiter(gleiche Halle),keine Kurzarbeit.
    Frage 1:darf ein Mitarbeiter der 2.Firma an den Maschienen der 1.Firma(KuA)weiter produzieren,während man Verdammt ist zu Hause zubleiben?
    Frage 2:können während der Kurzarbeit neue Mitarbeiter eingestellt werden?

    Danke im voraus,und ich hoffe das ihr mir Helfen könnt!!!

  2. #2
    PKP
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    Wenn es zwei verschiedene Firmen sind, die sich nur die Arbeitsräume teilen, dürfte es da kein Problem geben. Es kann ja sein, dass Firma1 keine Aufträge hat, wohingegen die Firma2 weiterhin normal läuft. Wenn es eine Vereinbarung gibt, dass die Betriebsräume von 2 Firmen gleichzeitig genutzt werden können, dann sehe ich da keine Probleme.

    Neueinstellungen:
    Bei den Neueinstellung kommt es darauf an, wo eingestellt wird. Wenn z.B. nur bei den Monteuren Kurzarbeit herrscht, kann ja dennoch in der Buchhaltung jemand Neues eingestellt werden. Es kommt darauf an, ob der gesamte Betrieb in Kurzarbeit geht oder nur Teile davon. Wenn Monteure in Kurzarbeit geschickt werden, dann macht es ja keinen Sinn, neue Monteure einzustellen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von PKP Beitrag anzeigen
    Wenn Monteure in Kurzarbeit geschickt werden, dann macht es ja keinen Sinn, neue Monteure einzustellen.
    Sinn macht es mit Sicherheit nicht. Die Frage ist wohl, ob dies vom Gesetzgeber geregelt ist.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Genesis Beitrag anzeigen
    Sinn macht es mit Sicherheit nicht. Die Frage ist wohl, ob dies vom Gesetzgeber geregelt ist.
    Wiso nicht?Den Lohn bezahlt doch dann der Staat!Schlupflöcher finden sich immer,leider

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