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Kurzarbeit - Zeiten richtig berechnen, bei Urlaub und Feiertagen etc. - wie ?

  1. #1
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    Kurzarbeit - Zeiten richtig berechnen, bei Urlaub und Feiertagen etc. - wie ?

    Ich muss leider Kurzarbeit machen. Folgende Daten sind gegeben:

    Normale Arbeitswoche ohne Kurzarbeit war: 40 Stunden - pro Tag 8 Stunden

    Kurzarbeit bedeutet bei mir: 70% arbeiten - also 28 Stunden pro Woche

    Wie ist es, wenn Feiertage oder 1 Feiertag dabei sind?

    Bei 1 Feiertag muss ich 20 Stunden in dieser Woche arbeiten,

    bei 2 Feiertag (theoretisch) nur 12 Stunden in dieser Woche arbeiten - ist das so richtig gerechnet?

    Urlaubsanspruch habe ich voll und kann mir die Stunden innerhalb eines Monates einteilen wie ich möchte:

    Kann ich dann wie folgt frei machen:

    1 Woche = 5 Tage frei durch:

    2 Tage Urlaub schreiben und für die restl. 3 Tage ( = 24 Stunden bei Vollzeit) muss ich dann 24 abzgl 30% - ca. 17 Stunden "minus" machen und diese an anderen Tagen herausarbeiten?!!?

    Ist das alles so i.O. - richtig gedacht?

  2. #2
    PKP
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    Feiertage spielen keine Rolle bei der Kurzarbeit, da das Kurzarbeitergeld nur für die Tage gezahlt wird, in denen eine verkürzte Arbeitsdauer enthalten ist.
    Wenn du jetzt an Feiertagen arbeiten musst, weil du sonst auch an diesen Feiertagen arbeiten musst, dann wird für diese Tage auch KUG gezahlt oder du musst dafür normal Urlaub nehmen.
    We

  3. #3
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    Da hätte ich auch noch eine Frage dazu. Mein Freund arbeitet als Zerspanungsmechaniker und hat eigentlich keine Kurzarbeit mehr, heißt er arbeitet 5 Tage die Woche a 8 Stunden, obwohl es nur 36 Stunden/Wochen sind. Dafür hat er jede zweite Woche einen freien Tag zum Ausgleich.

    Nun meine Frage. Von seiner Firma wurden für Karfreitag und Ostermontag einfach Kurzarbeit angesetzt, obwohl an diesen Tagen definitv nicht gearbeitet wird, denn letztes Jahr, wo keine KA war, wurde an diesen Tagen auch nicht gearbeitet. Es sind also keine regulären Arbeitstage.

    Darf die Firma das denn? Denn ihm fehlen u.a. jetzt diese Tage beim Gehalt. Und leider ist er im Moment Alleinverdiener, da ich noch Arbeitslos bin und auch nicht im Hartz IV Bezug bin, da er zuviel verdient.

    Kann mir da jemand bitte helfen?

  4. #4
    PKP
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    Nein, wenn es keine regulären Arbeitstage sind, dann können sie auch nicht berücksichtigt werden. Wenn sonst nicht gearbeitet wird, dann kann ja auch kein Arbeitsausfall an diesen Tagen sein

  5. #5
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    Also ist es eigentlich rechtswidrig, was diese Firma macht, denn an Feiertagen wurde da noch nie gearbeitet, egal ob gesetzlich oder kirchlich...

    Danke für die Info, ich denke, dann wird es Zeit die Gewerkschaft einzuschalten.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    Nein, wenn es keine regulären Arbeitstage sind, dann können sie auch nicht berücksichtigt werden. Wenn sonst nicht gearbeitet wird, dann kann ja auch kein Arbeitsausfall an diesen Tagen sein
    Das stimmt leider so nicht. Arbeitgeber dürfen grundsätzlich für Feiertage Lohn und Gehalt in Höhe des Kurzarbeitergeldes auszahlen, auch wenn an diesem Feiertag unter normalen Umständen nicht gearbeitet worden wäre. Den Lohn bzw. das Gehalt für diesen Feiertag bekommt der Arbeitgeber jedoch nicht von der Agentur für Arbeit erstattet. Entsprechend ist der Lohn/das Gehalt auch voll zu versteuern.

    Dazu gibt es ein höchstrichterliches Urteil, welches ich auf Nachfrage gerne raussuchen kann.

  7. #7
    PKP
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    Hallo ordinary,

    vielen Dank für deinen Hinweis.

    Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn du dieses Urteil raussuchen könntest

  8. #8
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    Hallo Pikary!

    BAG, Urteil vom 5.7.1979 - 3 AZR 173/78.

    Nachzulesen ist das Ganze auch in einschlägigen Kommentaren zum § 2 Abs. 2 EFZG.

    Gruß
    jan

  9. #9
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    Aber wie sieht es aus, wenn für diese Tage kein Geld gezahlt wird mit der Begründung Kurzarbeit?

  10. #10
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    Zitat Zitat von claudia_s Beitrag anzeigen
    Aber wie sieht es aus, wenn für diese Tage kein Geld gezahlt wird mit der Begründung Kurzarbeit?
    Gar kein Lohn oder Gehalt für einen Feiertag?? Das geht natürlich nicht. Es muss mind. Lohn/Gehalt in Höhe des KUG gezahlt werden. Das gilt aber natürlich nur dann, wenn der Wochentag bei dir normalerweise ein Arbeitstag wäre, dieser jedoch jetzt auf einen Feiertag fällt.

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