+ Antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 12

Nebenjob bereits vor der Kurzarbeit?

  1. #1
    Kalli
    Gast

    Nebenjob bereits vor der Kurzarbeit?

    Wie sieht es denn aus, wenn ich bereits vor der Kurzarbeit einen Nebenjob gehabt hätte, muss man das dem Arbeitsamt mitteilen und hat das irgendwelche Auswirkungen auf mein Kurzarbeitergeld???

    Kalli

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    07.04.2010
    Beiträge
    189
    Wenn du bereits vor Eintritt der Kurzarbeit einen Nebenjob hattest, hat er keine Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld. Wichtig ist aber, dass es wirklich vor der Kurzarbeit war. In den meisten Fällen reicht es aus, dass der Arbeitsvertrag bereits vor der Kurzarbeit unterschrieben wurde. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte die Arbeit aber bereits vor der Kurzarbeit aufgenommen worden sein.

    Auf der Seite hier ist bereits ein Infotext dazu:
    http://www.joppo.de/recht/sozialrech.../nebenjob.html

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    23.04.2009
    Beiträge
    1

    Nebenjob im April aufgenomme KUG für Mai

    Zitat Zitat von Lottchen Beitrag anzeigen
    Wenn du bereits vor Eintritt der Kurzarbeit einen Nebenjob hattest, hat er keine Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld. Wichtig ist aber, dass es wirklich vor der Kurzarbeit war. In den meisten Fällen reicht es aus, dass der Arbeitsvertrag bereits vor der Kurzarbeit unterschrieben wurde. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte die Arbeit aber bereits vor der Kurzarbeit aufgenommen worden sein.

    Auf der Seite hier ist bereits ein Infotext dazu:
    Kurzerabeit - Nebenjob bei Kurzarbeitergeld
    Hallo,
    wir haben für Mai Kurzarbeit angemeldet. Ich unterschreibe im April einen Vertrag für einen Nebenjob zählt das noch als "Nebenjob vor der Kurzarbeit" ?, oder gibt es eine Kulanzzeit, die man einhalten muss.

    Danke schonmal für alle Antworten

  4. #4
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
    Registriert seit
    11.03.2010
    Beiträge
    533
    Ja, mit dem Vertrag sollte es ausreichen. Es könnte aber sein, dass das Arbeitsamt Ärger macht, von daher wäre es sicherlich besser, wenn du bereits vor Eintreffen der Kurzarbeit anfängst zu arbeiten.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    25.09.2009
    Beiträge
    2
    Zitat Zitat von Lottchen Beitrag anzeigen
    Wenn du bereits vor Eintritt der Kurzarbeit einen Nebenjob hattest, hat er keine Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld. Wichtig ist aber, dass es wirklich vor der Kurzarbeit war. In den meisten Fällen reicht es aus, dass der Arbeitsvertrag bereits vor der Kurzarbeit unterschrieben wurde. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte die Arbeit aber bereits vor der Kurzarbeit aufgenommen worden sein.

    Auf der Seite hier ist bereits ein Infotext dazu:
    Kurzerabeit - Nebenjob bei Kurzarbeitergeld
    Noch eine Frage hierzu:
    ich habe einen Nebenjob angenommen und die Tätigkeit auch unmittelbar vor Beginn der Kurzarbeit aufgenommen (sagen wir auf 400 Euro-Basis). Was ist, wenn ich nach einigen Monaten nun den Nebenjob wechseln möchte?

    Ich gebe also den alten Job auf und nehme zeitgleich einen Neuen an? Was ist, wenn dieser Nebenjob nun
    a.) genau den gleichen Lohn hat oder
    b.) besser entlohnt wird?

    Wird dann die Kürzung des KUG voll auf den neuen Job angerechnet oder nur auf die evtl. höhere Entlohnung des neuen Jobs?

    Vielen Dank für Eure Antworten sagt bereits jetzt
    cretU

  6. #6
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
    Registriert seit
    11.03.2010
    Beiträge
    533
    Du gehst ja mit einem Wechsel ein neues Beschäftigungsverhältnis ein. Damit wird diese Beschäftigung auf das KUG angerechnet.

  7. #7
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    25.09.2009
    Beiträge
    2
    Zitat Zitat von PKP Beitrag anzeigen
    Du gehst ja mit einem Wechsel ein neues Beschäftigungsverhältnis ein. Damit wird diese Beschäftigung auf das KUG angerechnet.
    Danke für die promte Antwort. Gibt es dafür irgendwo rechtliche Belege?

    Ich fändie diese Regel jedoch nicht gerecht: ich gebe ja einen anderen Job auf und verdiene unter Umständen nicht mal mehr. Wieso soll dann die neue Beschäftigung zu 100% angerechnet werden? Damit wäre ich ja sozusagen an meinen Nebenjob auf Dauer der Kurzarbeit gebunden, wenn ich keine finanziellen Verluste hinnehmen möchte. Das ist insofern für mich nicht allzu gut, da bei dem Nebenjob eine zeitliches Ende in einigen Monaten absehbar ist! Habe ich da keine Chance?

    Gruss, cretU

  8. #8
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    30.09.2009
    Beiträge
    1

    Ausrufezeichen 400 Euro Job vor Kurzarbeit !

    Hallo,

    habe den 400 Eurto Job vor der Kurzarbeit begonnen und muss ihn somit nicht an das Arbeitsamt melden.

    Wie sieht das dann mit der Steuererklärung aus ?

    - Muss ich das angeben was ich verdient habe mit dem Eintrittsdatum vor der Kurzarbeit ?
    - oder muss ich es überhaupt nicht angeben da ich hierfür keine Steuern bezahlt habe und auch nicht muss?

    und noch etwas....

    - Habe meinen Vertrag um ein 1/4 Jahr verlängert bekommen - Zählt das als Neuaufnahme des 400 Euro -Jobs ?

    .. und muss da genau drinstehen das der Vertrag verlängert wurde oder langt es aus das er davor auch bei der gleichen Firma bestand ?

    Thx

    phoenix

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    07.04.2010
    Beiträge
    189
    Zitat Zitat von cretu Beitrag anzeigen
    Danke für die promte Antwort. Gibt es dafür irgendwo rechtliche Belege?

    Ich fändie diese Regel jedoch nicht gerecht: ich gebe ja einen anderen Job auf und verdiene unter Umständen nicht mal mehr. Wieso soll dann die neue Beschäftigung zu 100% angerechnet werden? Damit wäre ich ja sozusagen an meinen Nebenjob auf Dauer der Kurzarbeit gebunden, wenn ich keine finanziellen Verluste hinnehmen möchte. Das ist insofern für mich nicht allzu gut, da bei dem Nebenjob eine zeitliches Ende in einigen Monaten absehbar ist! Habe ich da keine Chance?

    Gruss, cretU
    Das hier kann man den Geschäftsanweiungen zur Kurzarbeit der Bundesagentur für Arbeit entnehmen:

    Das Arbeitseinkommen aus einer schon vor Beginn der Kurzarbeit (vor Beginn des Anspruchszeitraumes) aufgenommenen Nebentätigkeit, ist auch dann nicht im Rahmen des § 179 Abs. 3 zu berücksichtigen, wenn sich dieses Arbeitseinkommen während der Kurzarbeit erhöht.

    Zur Beurteilung der Fortführung der Nebentätigkeit ist eine Mindestbeschäftigungszeit vor Beginn der Kurzarbeit nicht erforderlich. Maßgeblich für den Beginn der Kurzarbeit ist der erste Abrechnungsmonat des Betriebes bzw. der Betriebsabteilung.
    Demnach dürfte es nicht mit angerechnet werden, da ja schon ein Beschäftigungsverhältnis vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld bestand.

  10. #10
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    07.04.2010
    Beiträge
    189
    Zitat Zitat von pHoeniX Beitrag anzeigen
    - Muss ich das angeben was ich verdient habe mit dem Eintrittsdatum vor der Kurzarbeit ?
    - oder muss ich es überhaupt nicht angeben da ich hierfür keine Steuern bezahlt habe und auch nicht muss?
    Hierbei kommt es auf die Besteuerung der Lohnsteuer an. Da du ja eine Hauptbeschäftigung hast, gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber den Minijob mit 2% pauschal besteuert, womit steuerlich alles abgegolten ist. Damit musst du dieses Einkommen auch nicht mehr bei der Einkommensteuer angeben.

    Zitat Zitat von pHoeniX Beitrag anzeigen
    - Habe meinen Vertrag um ein 1/4 Jahr verlängert bekommen - Zählt das als Neuaufnahme des 400 Euro -Jobs ?
    Nein, es zählt nicht als Neuaufnahme und bleibt weiterhin anrechnungsfrei. Es reicht die Tatsache, dass der Minijob vor dem ersten Monat der Kurzarbeit bestand.

Ähnliche Themen

  1. Nebenjob zwischen der Kurzarbeit
    Von Riddek im Forum Kurzarbeit - Kurzarbeitergeld
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.09.2010, 18:45
  2. Kurzarbeit und Nebenjob
    Von Bibiana76 im Forum Kurzarbeit - Kurzarbeitergeld
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 12.03.2010, 07:25
  3. Nebenjob während Kurzarbeit
    Von cassies im Forum Kurzarbeit - Kurzarbeitergeld
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 11.11.2009, 13:53
  4. Nebenjob bei Kurzarbeit
    Von martin.bibulsky im Forum Kurzarbeit - Kurzarbeitergeld
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 05.11.2009, 01:27