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Nebenjob bereits vor der Kurzarbeit?
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22.04.2009 00:47 #1KalliGast
Nebenjob bereits vor der Kurzarbeit?
Wie sieht es denn aus, wenn ich bereits vor der Kurzarbeit einen Nebenjob gehabt hätte, muss man das dem Arbeitsamt mitteilen und hat das irgendwelche Auswirkungen auf mein Kurzarbeitergeld???
Kalli
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22.04.2009 14:23 #2Erfahrener Benutzer
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Wenn du bereits vor Eintritt der Kurzarbeit einen Nebenjob hattest, hat er keine Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld. Wichtig ist aber, dass es wirklich vor der Kurzarbeit war. In den meisten Fällen reicht es aus, dass der Arbeitsvertrag bereits vor der Kurzarbeit unterschrieben wurde. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte die Arbeit aber bereits vor der Kurzarbeit aufgenommen worden sein.
Auf der Seite hier ist bereits ein Infotext dazu:
http://www.joppo.de/recht/sozialrech.../nebenjob.html
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23.04.2009 18:47 #3Neuer Benutzer
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Nebenjob im April aufgenomme KUG für Mai
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25.04.2009 00:58 #4
Ja, mit dem Vertrag sollte es ausreichen. Es könnte aber sein, dass das Arbeitsamt Ärger macht, von daher wäre es sicherlich besser, wenn du bereits vor Eintreffen der Kurzarbeit anfängst zu arbeiten.
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25.09.2009 09:34 #5Neuer Benutzer
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Noch eine Frage hierzu:
ich habe einen Nebenjob angenommen und die Tätigkeit auch unmittelbar vor Beginn der Kurzarbeit aufgenommen (sagen wir auf 400 Euro-Basis). Was ist, wenn ich nach einigen Monaten nun den Nebenjob wechseln möchte?
Ich gebe also den alten Job auf und nehme zeitgleich einen Neuen an? Was ist, wenn dieser Nebenjob nun
a.) genau den gleichen Lohn hat oder
b.) besser entlohnt wird?
Wird dann die Kürzung des KUG voll auf den neuen Job angerechnet oder nur auf die evtl. höhere Entlohnung des neuen Jobs?
Vielen Dank für Eure Antworten sagt bereits jetzt
cretU
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25.09.2009 10:55 #6
Du gehst ja mit einem Wechsel ein neues Beschäftigungsverhältnis ein. Damit wird diese Beschäftigung auf das KUG angerechnet.
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25.09.2009 11:09 #7Neuer Benutzer
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Danke für die promte Antwort. Gibt es dafür irgendwo rechtliche Belege?
Ich fändie diese Regel jedoch nicht gerecht: ich gebe ja einen anderen Job auf und verdiene unter Umständen nicht mal mehr. Wieso soll dann die neue Beschäftigung zu 100% angerechnet werden? Damit wäre ich ja sozusagen an meinen Nebenjob auf Dauer der Kurzarbeit gebunden, wenn ich keine finanziellen Verluste hinnehmen möchte. Das ist insofern für mich nicht allzu gut, da bei dem Nebenjob eine zeitliches Ende in einigen Monaten absehbar ist! Habe ich da keine Chance?
Gruss, cretU
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30.09.2009 07:51 #8Neuer Benutzer
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400 Euro Job vor Kurzarbeit !
Hallo,
habe den 400 Eurto Job vor der Kurzarbeit begonnen und muss ihn somit nicht an das Arbeitsamt melden.
Wie sieht das dann mit der Steuererklärung aus ?
- Muss ich das angeben was ich verdient habe mit dem Eintrittsdatum vor der Kurzarbeit ?
- oder muss ich es überhaupt nicht angeben da ich hierfür keine Steuern bezahlt habe und auch nicht muss?
und noch etwas....
- Habe meinen Vertrag um ein 1/4 Jahr verlängert bekommen - Zählt das als Neuaufnahme des 400 Euro -Jobs ?
.. und muss da genau drinstehen das der Vertrag verlängert wurde oder langt es aus das er davor auch bei der gleichen Firma bestand ?
Thx
phoenix
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30.09.2009 13:47 #9Erfahrener Benutzer
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Das hier kann man den Geschäftsanweiungen zur Kurzarbeit der Bundesagentur für Arbeit entnehmen:
Demnach dürfte es nicht mit angerechnet werden, da ja schon ein Beschäftigungsverhältnis vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld bestand.Das Arbeitseinkommen aus einer schon vor Beginn der Kurzarbeit (vor Beginn des Anspruchszeitraumes) aufgenommenen Nebentätigkeit, ist auch dann nicht im Rahmen des § 179 Abs. 3 zu berücksichtigen, wenn sich dieses Arbeitseinkommen während der Kurzarbeit erhöht.
Zur Beurteilung der Fortführung der Nebentätigkeit ist eine Mindestbeschäftigungszeit vor Beginn der Kurzarbeit nicht erforderlich. Maßgeblich für den Beginn der Kurzarbeit ist der erste Abrechnungsmonat des Betriebes bzw. der Betriebsabteilung.
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30.09.2009 13:50 #10Erfahrener Benutzer
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Hierbei kommt es auf die Besteuerung der Lohnsteuer an. Da du ja eine Hauptbeschäftigung hast, gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber den Minijob mit 2% pauschal besteuert, womit steuerlich alles abgegolten ist. Damit musst du dieses Einkommen auch nicht mehr bei der Einkommensteuer angeben.
Nein, es zählt nicht als Neuaufnahme und bleibt weiterhin anrechnungsfrei. Es reicht die Tatsache, dass der Minijob vor dem ersten Monat der Kurzarbeit bestand.
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