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Kurzarbeit bei Hartz IV Bedarfsgemeinschaft
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22.04.2009 00:48 #1KalliGast
Kurzarbeit bei Hartz IV Bedarfsgemeinschaft
Wie ist die Regelung, wenn in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft Kurzarbeit eintritt. Werden dann die Leistungen der ARGE aufgestockt, um die Einbußen durch das Kurzarbeitergeld wieder aufzufangen?
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22.04.2009 14:25 #2Erfahrener Benutzer
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Ja, die Leistungen seitens der ARGE müssen der tatsächlichen Situation angepasst werden. Hartz IV wird ja ergänzend gezahlt, da scheinbar das Einkommen nicht ausreicht. Bei Eintreten der Kurzarbeit wird ja das Einkommen zudem noch geringer, so müssen die Leistungen der ARGE höher ausfallen.

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