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Kurzarbeit bei Hartz IV Bedarfsgemeinschaft

  1. #1
    Kalli
    Gast

    Kurzarbeit bei Hartz IV Bedarfsgemeinschaft

    Wie ist die Regelung, wenn in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft Kurzarbeit eintritt. Werden dann die Leistungen der ARGE aufgestockt, um die Einbußen durch das Kurzarbeitergeld wieder aufzufangen?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    07.04.2010
    Beiträge
    189
    Ja, die Leistungen seitens der ARGE müssen der tatsächlichen Situation angepasst werden. Hartz IV wird ja ergänzend gezahlt, da scheinbar das Einkommen nicht ausreicht. Bei Eintreten der Kurzarbeit wird ja das Einkommen zudem noch geringer, so müssen die Leistungen der ARGE höher ausfallen.