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Anspruch bei geringfügiger Beschäftigung Mini Job?

  1. #1
    PePe17
    Gast

    Anspruch bei geringfügiger Beschäftigung Mini Job?

    Haben auch Angestellte in einem Mini Job Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn der Betrieb Kurzarbeit einführt?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    07.04.2010
    Beiträge
    189
    Nein, geringfügig Beschäftige haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dies liegt daran, dass das Kurzarbeitergeld eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung ist. Da Mini Jobber nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, haben sie auch keine Anspruch auf Leistungen aus dieser.

  3. #3
    PePe17
    Gast
    Ui...das ging schnell. Vielen Dank für deine Antwort, wenn sie denn auch nicht erfreulich ist

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