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Anspruch bei geringfügiger Beschäftigung Mini Job?
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22.04.2009 14:21 #1PePe17Gast
Anspruch bei geringfügiger Beschäftigung Mini Job?
Haben auch Angestellte in einem Mini Job Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn der Betrieb Kurzarbeit einführt?
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22.04.2009 14:27 #2Erfahrener Benutzer
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- 189
Nein, geringfügig Beschäftige haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dies liegt daran, dass das Kurzarbeitergeld eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung ist. Da Mini Jobber nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, haben sie auch keine Anspruch auf Leistungen aus dieser.
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22.04.2009 14:30 #3PePe17Gast
Ui...das ging schnell. Vielen Dank für deine Antwort, wenn sie denn auch nicht erfreulich ist
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