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Hier eine interessante Pressemeldung
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02.05.2009 17:26 #1Neuer Benutzer
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Hier eine interessante Pressemeldung
Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei – es unterliegt aber – BDL wie viele andere staatliche Leistungen - dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, die Auszahlung für sich genommen unterliegt zwar nicht der Steuerberechnung, der zugeflossene Betrag des Kurzarbeitergeldes wird jedoch bei der Bestimmung der prozentualen steuerlichen Belastung der übrigen Einnahmen mit berücksichtigt.
Bezug von Kurzarbeitergeld führt häufig zur Steuernachzahlung! >> Kurzarbeitergeld, Leistungen, Partner, Denn, Monat, Elterngeld, Steuern, Nachzahlung >> Womblog [Worte oder mehr]
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03.05.2009 22:36 #2Erfahrener Benutzer
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Zum Progressionsvorbehalt ist auch hier bereits schon eine Beispielberechnung:
Kurzarbeitergeld Berechnung - KUG berechnen - Online Rechner zum Kurzarbeitergeld
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