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Ist dass erlaubt?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Ist dass erlaubt?

    hallo,
    werde aus meiner abrechnung nicht schlau ich hoffe ich das ich hier hilfe bekommme bzw. antworten.

    habe im letzten monat 148,5 std. gearbeitet und wahr 27,5 std. zu hause. auf meine abrechnung steht das ich 88 std. gearbeitet hab und 88 std. zu hause wahr. was nicht stimmt!

    habe meinen chef gefragt ob dies richtig währe.

    antwort vom chef : " ich habe bei allen mitarbeiten die sollstunden geteilt, die halfte ist regulärer lohn und die andere hälfte ist kurzarbeit."

    ist das erlaubt!!!!!

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
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    Nein, das ist natürlich nicht erlaubt. Kurzarbeitergeld wird nur für die Stunden gezahlt, die nicht gearbeitet wurden. Wenn du aber 148,75 Stunden gearbeitet hast, dann musst du diese auch mit dem regulären Stundenlohn bezahlt bekommen. Dein Chef zahlt also zu wenig und das Amt zahlt zu viel. Für die kommt unterm Strich deutlich weniger raus

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