Umfrageergebnis anzeigen: Ich soll immer auf Abruf warten um dann für 1 oder 2 Stunden zu arbeiten. Geht das?
- Teilnehmer
- 2. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
Multiple-Choice-Umfrage.
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7
Auf Abruf warten bei Kurzarbeit
-
04.05.2009 11:13 #1Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 04.05.2009
- Beiträge
- 1
Auf Abruf warten bei Kurzarbeit
Soll immer erreichbar sein um dann auf Abruf zu arbeiten. Fahre ca. 25 km und brauche ca. 25 Minuten pro Fahrt um dann für 1 oder 2 Stunden zu arbeiten. Gibt es auch Regelungen für Arbeitszeiten pro Tag oder Woche?
-
14.05.2009 22:22 #2Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 07.05.2009
- Beiträge
- 18
Der Sinn dieser "Umfrage" erschließt sich mir nicht ganz. Willst du eine Anwort "ja" oder "nein" (also eine Antwort, ob das rechtlich zulässig ist) oder willst du wissen, in welcher Situation andere Leute sind. Dann passt aber die Frage "geht das?" nicht.
Grundsätzlich kann dein Arbeitgeber auch nur stundenweise Kurzarbeit "anordnen" (sofern das im Einklang mit dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung steht).
Außerdem glaube ich nicht, dass jemand mehr Sprit verfährt, als er verdient. Schließlich gibt es für die nicht gearbeiteten Stunden Kurzarbeitergeld.
-
29.05.2009 00:24 #3Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 28.05.2009
- Beiträge
- 1
Ich hätte hierzu auch gern gewußt, ob es rechtens ist, stetig auf Abruf zu sein, also eventuell im Laufe des vormittags angerufen zu werden um zur 2. Schicht zu kommen, um nur noch einen Rest fertig zu machen, den die Kollegen, die voll arbeiten dürfen nicht schaffen, sozusagen als Depp der Firma. Dann werden effizient ca 2 Std mit einem Brutto kurz über Mindestlohn gearbeitet und einige Kilometer verfahren. Kann man da evtl Fahrtkosten in Rechnung stellen, da es ja im normalfall und in normalen Firmen und normalen Zeiten(allerdings nicht bei uns) sogar Bereitschaftsgeld gibt?
Der Zeitaufwand sowie die Fahrtkosten rechnen sich in keinster Weise zu den reellen Einkünften der tatsächlichen Arbeitszeit. Und jetzt bitte nicht die Aussage das es ja KUG gibt. Der ALG Empfänger bekommt ähnliches Geld, muß aber dafür nicht aus dem Haus
Da ist ein arbeitsloser bzw Hartz4 er im Preis Leistungsverhältnis mitunter sogar noch besser bedient
mfg
-
03.06.2009 20:50 #4Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 03.06.2009
- Beiträge
- 8
Als Kurzarbeiter behaeltst Du aber (in der Regel) Deine Anstellung und verdienst hinterher wieder normal - als ALG-Empfaenger musst Du erst mal wieder eine Anstellung finden.
Der Ausdruck 'Preis-Leistungsverhaeltnis' klingt in diesem Zusammenhang in meinen Ohren ein wenig absurd.
Fuer die 1-2 std. Arbeit kannst Du ja mit dem Rad zur Arbeit fahren, das spart den Sprit und Du tust was fuer Deine Fitness
Man muss in der gegebenen Situation eben versuchen, aus allem das Beste zu machen ... auch wenn es nicht immer leicht faellt
-
19.08.2009 19:57 #5Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 19.08.2009
- Beiträge
- 1
mehrfacher täglicher Abruf
Das ist bei uns genau so. Allerdings verlangt die Leitung, dass wir ggf. auch mehrmals pro Tag zur Verfügung stehen, je nach Anfall bzw. Kundschaft. Das heißt, ggf. Vormittags eine Stunde und vielleicht noch mal mittags und / oder abends eine Stunde. Bedeutet für uns bei geringerem Lohn erhöhte Benzinkosten, da wir nun die Strecke doppelt bzw. mehrfach fahren müssen (vorher durchgehend gearbeitet). Der Tipp mit dem Fahrrad war auch nicht der Beste, da hat die Leitung leider kein Verständnis für, wenn ich knapp eine Stunde länger zur Arbeit fahre. Und der Kunde möchte vielleicht auch nicht so lange warten.
Ist es rechtens, dass der Chef uns mehrfach täglich abrufen kann?
Kann er verlangen, dass ich die schnellste Möglichkeit der Hinfahrt wähle?
Ich würde gern mit dem Bus fahren (Monatsfahrkarte), aber die Busfahrzeiten sind sehr unregelmäßig. Der Chef verlangt sofortigen Antritt mit dem eigenen Auto (ohne Fahrtkostenausgleich).
Vielen Dank für Antwort...
-
22.08.2009 21:51 #6
@toast
Das ist eine schwierige Situation, in der ihr da steckt. Ich denke, wenn Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber solch ein Ausmaß haben, ist das ein Fall für einen Arbeitsrechtler. Mehrmals täglich in den Betrieb zu fahren halte ich für unangemessen, vom Zeitaufwand und den Kosten her ganz zu schweigen. In meinen Augen müsste dann die Anfahrt auch Arbeitszeit sein und mit dem normalen Lohn vergütet werden. Deswegen kann ich nur raten, sich mit einem Advokaten für Arbeitsrecht in Verbindung zu setzen und die Sache zu klären.
-
07.10.2009 08:21 #7Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 06.10.2009
- Beiträge
- 3
guten morgen,
ich hätte da auch eine frage die hierhin passt,
wir bekommen 2 Wochen im voraus unsere pläne pro woche habe ich immer MI+Do kurzarbeit uns wurde auch gesagt das wir auf abruf angefordert werden können ,wenn ein Tag vohrer gesagt wird das ich arbeiten soll ist das ja auch kein problem sogar besser weniger kurzarbeit .
wir haben momentan nur eine schicht von 6.00-14.15 Uhr kann/darf er mich um 6.00 anrufen und mich zurarbeit verlangen ,weil der Kollege x sich Krank gemeldet hat ?
Uns wurde gesagt das, wenn wir angerufen werden müssen wir kommen ,Kurzarbeit ist keine Freizeit.
mfg
kangal1981

LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren