+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2
Berechnung der Sozialabgaben
-
05.05.2009 01:14 #1Neuer Benutzer
- Registriert seit
- 05.05.2009
- Beiträge
- 1
Berechnung der Sozialabgaben
Hallo, ich habe noch nicht so richtig verstanden, worauf der AG Sozialabgaben zahlen muß und wieviel.
Brutto-Gehalt ohne Kurzarbeit = 2400,-
Brutto-Gehalt in der Kurzarbeit = 2000,-
Auf wieviel Bruttogehalt muß der AG Sozialabgaben zahlen und wieviel übernimmt die Arbeitsagentur?
Und auf wieviel muß der AN Sozialabgaben zahlen?
-
13.05.2009 04:45 #2
Bei den 2400€ zahlen sowohl der AN als auch der AG die üblichen Abgaben. Bei den 2000€ während der Kurzarbeit auch. Der AG zahlt aber für das Kurzarbeitergeld die Abgaben für KV, PV und RV. Hiervon kann er sich von der Agentur für Arbeit 50% erstatten lassen.

LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren