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Arbeitszeit berechnen bei Kraftfahrer
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26.05.2009 20:32 #1Neuer Benutzer
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Arbeitszeit berechnen bei Kraftfahrer
Hallo zusammmen
Ich bin Kraftfahrer und Arbeite zwischen 60 und 65 Stunden die Woche.Wir sind seit Februar in Kurzarbeit.Uns werden 43,3 Stunden im Monat abgezogen,und das Geld dafür auch.Ich mache aber weiter meine Stunden.Mir wird jetzt neben meiner Pause,1 Stunden am Tag, auch meine Arbeitszeit beim be und entladen abgezogen damit sie auf die 48 Stunden kommen.
Ist das Rechtens?
Was ist mit den Überstunden die Ich mache?
Wie soll Ich mich verhalten?
Betriebsrat kannst du in die Tonne hauen (Chefs liebling).
Für ein Paar Tips währe Ich dankbar.
Gruß Dragon
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27.05.2009 14:16 #2
Wenn das Be- und Entladen zur Arbeitszeit gehört, wovon ich ausgehe, dann ist das natürlich nicht rechtens, da ja das nicht dein Privatvergnügen ist. Ich würde den Chef mak fragen, auf welcher Grundlage er diese Zeiten abzieht, die ja Arbeitszeit sind. Für dich ergibt sich dadurch nämlich ein erheblicher Nachteil.
Die Überstunden werden mit in die IST-Berechnung einfließen, was bedeutet, dass diese mit angerechnet werden.
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06.09.2009 08:49 #3Neuer Benutzer
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Kraftfahrer
Hallo
Ich Arbeite als Kraftfahrer eingestellt im Nahverkerhr !
Bei uns wurde auch Kurzarbeit eingeführt, bei uns hat jeder einen zettel bekommen wo er unterschreiben musste das er mit der Kurzarbeit einverstanden ist, diese wurde nun verlängert bis 12/20010.......
Bei unserer Niederlassung arbeiten ein paar fahrer von denen 3 leute ( Fahrer) wo ich weis auf Kurzarbeit sind.....
diese Arbeiten Trotzdem volle Arbeitszeiten inkl. Überstunden obwohl sie Kurzarbeit haben.....
Die andren Fahrer die zwar unterschrieben haben das sie einverstanden sind, aber noch keine Kurzarbeit haben, Arbeiten auch Voll inkl. wöchentlich ca. 12-20 Überstunden !!! ( Gerechnet von der Gesetzlichen 48 std woche )
Ich weis zwar das auch in der Kurzarbeit Überstunden gemacht werden dürfen, man darf bis zu 60 std in der woche arbeiten, aber es muss dann innerhalb von 4 monaten ein ausgleich sein das man im schnitt auf nicht mehr wie auf 48 std kommt.
es gibt aber bei uns keinen Ausgleich....... auch nicht finanziell........
Nun meine Frage:
Dürfen Überstunden Gemacht werden, wenn Kurzarbeit beantragt/genehmigt wurde, für diese man aber keinen Ausgleich bekommt ( ich rede hier von ca. 60-100 überstunden im Monat !!!! )
Dürfen andre Fahrer auf Kurzarbeit arbeiten obwohl genug arbeit da ist, und andre fahrer deswegen Überstunden machen müssen ? ( da die ware ja Trotzdem raus muss.. )
Bei einem Anruf beim Arbeitsamt wollten die meinen Namen und Firma, vorher wollten sie mir keine Auskunft geben ....
so habe fertig und mir mal kurz luft gemacht .....
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10.09.2009 13:59 #4Erfahrener Benutzer
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Es ist leider so, dass der AG individuell entscheiden kann, wer in Kurzarbeit geht und wer nicht. Wenn also die Fahrer, die nicht in Kurzarbeit gehen, eine andere Tätigkeit haben (andere Routen etc.) wäre dies durchaus gerechtfertigt, dass diese auch Überstunden machen können, während die anderen AN in Kurzarbeit geschickt werden.
Liegt der Fall aber so, dass alle Fahrer die gleiche Tätigkeit ausüben können, wäre dies nicht zulässig, dass auf einer Seite Kurzarbeit eingeführt wird und auf der anderen Seite Überstunden gemacht werden.
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