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Reisekosten bei KA und Einsatzwechseljob

  1. #1
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    Reisekosten bei KA und Einsatzwechseljob

    Hallo miteinander,

    Zunaechst habe ich durchs Lesen hier schon ein paar Infos gefunden, die fuer mich hilfreich sind, dafuer vielen Dank

    Eine spezielle Frage habe ich noch:
    Ich muss in meinem Job normalerweise mal hierhin, mal dorthin fahren. Dafuer gibts eine Reisekostenabrechnung und diese basiert auf z. B. 30 ct/km oder Bahnfahrkartenerstattung.
    Mit den 30 ct/km waere ich in den 'Arbeitsmonaten' auf 500-600 Euro pro Monat an Fahrtkosten gekommen. Ich habe aber eine BahnCard100 (selber gekauft) und so habe ich von der Firma nur jeweils 1/12 des Kaufpreises erstattet bekommen, das sind ca. 300 Euro/Monat.

    Soweit, so gut, mehr Kosten habe ich ja auch garnicht. Die Firma spart Geld (da hab ich ja nix dagegen) und ich kann trotzdem noch obendrein privat fahren so viel ich will (was mir sehr entgegenkommt).

    Nun haben wir aber leider nun dummerweise 2009, also Kurzarbeit
    In meinem Falle heisst das, seit etlichen Wochen garnix zu tun.

    Nun ist es aber leider so, dass mich die Firma auf der monatlichen Umlage sitzen laesst, mit dem Hinweis, ich haette ja nun nix zu reisen in deren Auftrag.
    Meiner Meinung nach ist diese Art des 'Cherrypickings', nun ja, ich denke mal, legal kann es eigentlich nicht sein, und falls doch, dann ist es ziemlich unfair.

    Wenn ich bis dato das Kilometergeld gekriegt haette (= mehr als ich Kosten habe), dann waere die Verwendung einer BC100 stattdessen mein Risiko respektive mein Gewinn. Das waere OK.
    Wenn man mir nur die Umlage zahlt, dann muss man die IMHO immer zahlen, auch wenn ich weniger oder garnix fahre. Das waere auch OK.

    So ist es aber nun mein Risiko und die Firma nimmt sich den Nutzen. Das kann eigentlich nicht sein

    Gibts da irgendwelche Richtlinien?

    LG + TIA ... jerk

  2. #2
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    Habt ihr denn zur Abrechnung der Bahncard irgendwelche Vereinbarungen getroffen? Es ist ja nun mal so, wenn du nicht für den Betrieb fährst, dann sind es nur private Kosten, die du geltend machen willst. Deswegen wäre es wichtig, wenn ihr eine schriftliche Vereinbarung über die Finanzierung der Bahncard hättet.

  3. #3
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    Schriftlich gibt es leider nur diverse E-Mails, keine vertragliche Vereinbarung.

    Es war so: Zunaechst habe ich einfach meine Kilometer aufgeschrieben und diese abgerechnet, was auch akzeptiert wurde. Die erste BahnCard100 im Zeitraum Sommer07-Sommer08 hatte ich damals bereits.
    Dann hiess es, jaaa, also wir koennen nur die tatsaechlichen Kosten erstatten weil es ja keine Benzinkostenabrechnung fuer gefahrene Kilometer gibt. Also Umlage Jahreskosten / 12. Diese Aussage kam per E-Mail.
    Die Firma hat sich somit zum 'Trittbrettfahrer' der BC100 erklaert und dadurch Geld gespart. Soweit alles noch in Ordnung.

    Nun kriege ich aber gar nix mehr
    Als 'private Kosten' kann man das IMHO nicht bezeichnen, schliesslich war es ja auch Firmengeld, was ich so eingespart habe.


  4. #4
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    Ja, das ist ja auch soweit richtig. Du kannst es aber nicht aus der Perspektive sehen, was das Unternehmen eingespart hat. Die Problematik die ich sehe liegt darin, was soll der Arbeitgeber jetzt erstatten, wenn nichts angefallen ist? Du hast im Moment keine Kosten, so wird auch nichts erstattet.

    Wie sind denn die 300€ erstattet worden, über die Lohnabrechnung oder einfach pauschal 300€ im Monat. Eine Pauschale in der Höhe halte ich sozialversicherungsrechtlich und lohnsteuerrechtlich für eher bedenklich. Das wird bestimmt ne Menge Nachfragen bei eine Lohnprüfung geben.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Lottchen Beitrag anzeigen
    (...) was soll der Arbeitgeber jetzt erstatten, wenn nichts angefallen ist? Du hast im Moment keine Kosten, so wird auch nichts erstattet.
    Das stimmt doch ueberhaupt nicht!

    Ich habe die BC100 im Voraus bezahlt (die gibt es nur fuer ein Jahr mir Vorauszahlung, oder aber mit monatlicher Rate, aber auch dann fuer mind. ein Jahr!) und bisher pro Monat 1/12 des Kaufpreises erstattet bekommen.
    Ich habe also laengst bezahlt und wuerde gerne mein (an sich fuer die Firma verauslagtes Geld) jetzt wiederbekommen.

    Diese Erstattung bekam ich anstatt des Kilometergeldes (weil weniger als Kilometergeld).
    Nun Null Kilometer, bekomme ich auf einmal Null Geld.

    Entweder - Oder. Entweder Km-Geld das ganze Jahr, oder BC-Umlage das ganze Jahr. Es kann ja nicht sein (siehe Eingangsposting), dass ich mit der jeweils aktuell fuer die Firma billigeren Methode abgespeist werde.

    Wenn ich z. B. eine Handyflatrate habe, dann muss ich die jeden Monat zahlen, da kann ich ja auch nicht hergehen und sagen: Letzten Monat hab ich aber nix telefoniert, da zahl ich auch nix.

    Also: Normalerweise kann man es sich nicht einfach aussuchen, ob man Flatrate oder volumenabhaengig bezahlt, aber genau das macht die Firma jetzt. Und ich meine, dass das nicht sein kann.

    Ist das jetzt ruebergekommen??

    Nochmal die Ausgangsfrage:

    Kann eine Firma, die einem MA bis dato anstelle der Kilometerkosten nur monatlich 1/12 des Kaufpreises einer BC100 erstattet hat (weil billiger), bei KA nun auf einmal auf Kilometerkostenabrechung (weil null km = null Geld) umschwenken, weil nun ja dieses billiger ist, und den MA einfach auf seinen bereits verauslagten Kosten fuer diese BC100 sitzen lassen, Ja oder Nein??

    Zitat Zitat von Lottchen Beitrag anzeigen
    (...) Wie sind denn die 300€ erstattet worden, über die Lohnabrechnung oder einfach pauschal 300€ im Monat. (...)
    Ueber die Reisekostenabrechnung. Das hat mit Lohn, Gehalt etc. nix zu tun.

    Die Lehre aus der Geschichte ist (wenn es dabei bleibt) wie folgt: Realisiere nie in Eigeninitiative ein Einsparungspotenzial fuer die Firma, wenns dumm laeuft und die Einsparung auf einmal nicht mehr erzielt wird, bleibst Du auf den Mehrkosten sitzen.

    Ein frustrierter Jerk

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