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Sollentgelt-Berechnung bei Stundenlohn mit variabler Urlaubs-/Krankheitsregelung
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03.06.2009 17:05 #1Neuer Benutzer
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Sollentgelt-Berechnung bei Stundenlohn mit variabler Urlaubs-/Krankheitsregelung
Hallo Experten,
ich habe ein kleines Problem bei der Berechnung des Sollentgelts. Folgendes Problem habe ich:
Der Arbeitnehmer hat eine 35h-Woche zu einem Stundenlohn von 15 Euro.
Bei Krankheit und bei Urlaub erhält er aber nicht 35/5 pro Tag, sondern es wird der Durchschnitt der letzten drei Monate zur Berechnung zu Grunde gelegt (weil inkl. Überstunden, ist betrieblich so vereinbart).
Jetzt ist mein Problem: Wie berechne ich nun das Sollentgelt?
Muß ich hingehen und pauschal 15 Euro x 35 x 13 Wochen / 3 Monate = 2.275,00 Euro angeben oder – da für Krankheit und Urlaub monatlich ein anderer Stundensatz herauskommt, den Durchschnitt der letzten 3 Monate nehmen?
Beispiel:
April 2.331,90
März 2.329,86
Februar 2.113,80
Durchschnitt = Sollentgelt für Mai: 2.258,52
Wie ihr seht, ist der Unterschied nicht hoch, doch möchte ich es gerne richtig machen und nicht im Nachhinein evtl. die Gehälter korrigieren.
Ich danke euch schon mal für eure Zeit und Antwort
LG
Kalle
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04.06.2009 13:18 #2Neuer Benutzer
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Hallo Kalle!
Zu dem Sollarbeitsentgelt zählen NICHT Entgelte für Mehrarbeit. Vgl. dazu Pkt. 10.0 in den Hinweisen zum Antragsverfahren der Agentur für Arbeit. Du darfst daher lediglich die 15EUR pro Stunde berücksichtigen.
Gruß
jan
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04.06.2009 13:51 #3
Hier ist aufgeschlüsselt, was alles zum Sollentgelt zählt:
Sollentgelt - Kurzarbeitergeld - Bemessung des KUG
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04.06.2009 13:55 #4Neuer Benutzer
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Hallo Jan,
das ist mir schon bewusst! Es geht ja auch nicht um Mehrarbeit, sondern um die Vergütung im Urlaubs- und Krankheitsfall, da betrieblich vorgeschrieben ist, dass -nur hier- bei der Berechnung auch die Überstunden mit berücksichtigt werden müssen. In der Kurzarbeit an sich gibt es keine Überstunden.
Mein Problem ist, dass ich für das Sollentgelt Mai den Durchschnitt Feb-Apr nehme (es gibt auch Nacht-&Spätschichtzuschläge, die müssen ja auch mit berücksichtigt werden), wo halt die Überstunden bei der Berechnung des Stundenlohns im Urlaubs- und Krankheitsfall enthalten sind. Und darum gehts mir ja. Wenn bspw. 16€/h im Urlaubsfall durch die Überstundenregelung abgerechnet wurden, nehm ich dann die 16€ oder bleib ich stur bei den 15€. Das Urlaubsentgelt ist ja keine Mehrarbeit, es wird nur für die Berechnung die Mehrarbeit hinzugerechnet.
Die Überstundenvergütung an sich nehme ich natürlich nicht mit in die Berechnung rein.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Klarheit reinbringen
LG
Kalle
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