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2 Arbeitgeber bilden eine sog. ARGE (besser: Arbeitgebergemeinschaft)
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22.02.2011 16:00 #1Neuer Benutzer
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2 Arbeitgeber bilden eine sog. ARGE (besser: Arbeitgebergemeinschaft)
Hallo,
da ich monatlich lediglich ca. 16 Std. Beschäftigung für eine Haushaltshilfe bieten kann, bekomme ich keine Arbeitskraft. Alle Interessenten suchen eine Beschäftigung mit wesentlich mehr Arbeitsstunden.
Nun meine Frage:
Kann ich mich mit einem Arbeitgeber, der ähnlich geringe Arbeitsstunden bieten kann, zu einer ARGE zusammenschließen, so dass wir beide zusammen einen Minijob in Höhe bis nahe an die 400-€-Grenze anbieten können?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes
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28.02.2011 22:21 #2
Eine "Arbeitsgemeinschaft" ist gar nicht nötig. So lange der Arbeitnehmer nicht über 400 € kommt, kann er diese Beträge bis zu dieser Summe auch bei mehreren Arbeitgebern verdienen. Du kannst den AN also beschäftigen und auch dein Arbeitgeber, also jeder für sich. Siehe auch Mehrfachbeschäftigung
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01.03.2011 16:03 #3Neuer Benutzer
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Hallo PKP,
meine schlampig gestellte Frage hast du natürlich richtig beantwortet. Ich wollte aber wissen, wie es bei einem Sozialversicherungspflichtigen ist. Kann hier eine ARGE gebildet werden?
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01.03.2011 16:22 #4
Was meinst du mit Sozialversicherungspflichtigen...soll der AN mehr als 400€ verdienen?
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01.03.2011 16:46 #5Neuer Benutzer
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Ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter will monatlich bis zu 400 € hinzu verdienen.

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