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2 Arbeitgeber bilden eine sog. ARGE (besser: Arbeitgebergemeinschaft)

  1. #1
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    2 Arbeitgeber bilden eine sog. ARGE (besser: Arbeitgebergemeinschaft)

    Hallo,

    da ich monatlich lediglich ca. 16 Std. Beschäftigung für eine Haushaltshilfe bieten kann, bekomme ich keine Arbeitskraft. Alle Interessenten suchen eine Beschäftigung mit wesentlich mehr Arbeitsstunden.

    Nun meine Frage:
    Kann ich mich mit einem Arbeitgeber, der ähnlich geringe Arbeitsstunden bieten kann, zu einer ARGE zusammenschließen, so dass wir beide zusammen einen Minijob in Höhe bis nahe an die 400-€-Grenze anbieten können?

    Mit freundlichen Grüßen
    Johannes

  2. #2
    PKP
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    Eine "Arbeitsgemeinschaft" ist gar nicht nötig. So lange der Arbeitnehmer nicht über 400 € kommt, kann er diese Beträge bis zu dieser Summe auch bei mehreren Arbeitgebern verdienen. Du kannst den AN also beschäftigen und auch dein Arbeitgeber, also jeder für sich. Siehe auch Mehrfachbeschäftigung

  3. #3
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    Hallo PKP,
    meine schlampig gestellte Frage hast du natürlich richtig beantwortet. Ich wollte aber wissen, wie es bei einem Sozialversicherungspflichtigen ist. Kann hier eine ARGE gebildet werden?

  4. #4
    PKP
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    Was meinst du mit Sozialversicherungspflichtigen...soll der AN mehr als 400€ verdienen?

  5. #5
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    Ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter will monatlich bis zu 400 € hinzu verdienen.