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Minijob & Kurzarbeit

  1. #1
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    Minijob & Kurzarbeit

    Hello "Kollegen",
    dieses Thema macht mir echt Kopfzerbrechen und ich brauche mal etwas Input!

    Ich arbeite 40 Stunden im Monat weniger, durch die Kurzarbeit, also 20%. Monatelang haben wir das Tageweise gemacht, also 4-5 Tage pro Monat. Um eine besserer Errreichbarkeit für unsere Kunden zu gewährleisten, wurde unsere tägliche Stundenzahl nun reduziert, dass heißt, ich gehe jeden Tag arbeiten, aber nur 5,5 / 6,5 Stunden. Im November kam ich auf 40,5 Kurzabeit, im Dezember werden es nur 30,5 Stunden sein. Die Geschäftsleitung überlegt nun, die Kurzarbeit um mindestens 2 Tage anzuheben, wahrscheinlich auch in Form dieses Stundenmodells. Das Geld reicht vorne und hinten nicht und ich würde nebenher arbeiten, aber das wird scheinbar "bestraft", was ich nicht fair finde. Denn im Grunde kurbel ich doch die Wirtschaft an bzw. helfe dort aus, wo es nötig ist.

    Nun meine Frage: Nehmen wir an, ich würde einen Minijob annehmen (2. Lohnsteuerkarte) und würde dort die 400 Euro voll ausschöpfen. Wieviel werden mir davon tatsächlich ausbezahlt, wenn die KUG-Leistung laut meiner Abrechnung ca. 193 Euro beträgt?

    Auf meiner Abrechnung steht oben mein Brutto, dann KuG-Leistung 193 Euro und KuG-Ausfall 678 Euro.
    Wieviel würde ich dann tatsächlich noch nebenher verdienen?

    Zweite Frage: Dieser Progressionsvorbehalt (?) macht mir Angst: Mit wieviel Steuernachzahlung muss ich rechnen?
    Ich arbeite auf Steuerklasse 1, keine Kinder und ich habe auch nichts "großes" zum absetzen. Gibt es dazu eine Hochrechnung?

    Ich bin so verzweifelt

  2. #2
    PKP
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    Hier kannst du nachrechnen, wie viel dir vom Nebenjob bleibt:
    Kurzarbeitergeld Berechnung - KUG berechnen - Online Rechner zum Kurzarbeitergeld

    Hierzu musst du dein normales Nettogehalt als Sollentgellt eintragen und dein gekürztes Nettogehalt (durch die Kurzarbeit) + 400 Euro als Istentgelt eintragen. Um jetzt die Differenz festzustellen, trägst du die gleichen Daten nochmal ein, nur jetzt das tatsächliche Istentgelt (ohne 400€). Dann siehst du genau, was dir von diesen 400€ bleibt.

    Weiter unten auf der genannten Seite findest du auch ein Berechnungsbeispiel für den Progressionsvorbehalt. Eine pauschale Hochrechnung kann man hier nicht machen, da der Steuersatz auf das individuelle Einkommen berechnet wird.

  3. #3
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    Hab meinen Steuererklärung nun machen lassen. Ich werde wohl 245 € zurückzahlen müssen, dass ist so eine bodenlose Unverschämt. Durch die Kurzarbeit wird man nur geschröpft und dann noch sowas. Natürlich konnte ich meinen Job behalten, aber unter welchen Bedingungen

    Tut mir leid, ich bin echt genervt von diesem ganzen Mist.

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