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Nebentätigkeit Vertragsverlängerung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Nebentätigkeit Vertragsverlängerung

    Ich habe folgendes Problem:

    Im Februar habe ich eine Nebentätigkeit als Honorarkraft angetreten.
    Der Vertrag gilt immer nur 3 Monate, dann wird ein neuer abgeschlossen.
    Der laufende Vertrag endet zum 30.04.2010, dann wird er um 3 Monate verlängert.

    Ab Mai 2010 gehe Ich in Kurzarbeit.
    Frage: Gilt die Nebentätigkeit als neu aufgenommen und wird damit dem Ist Entgeld zugerechnet, oder als weitergeführt angesehen und nicht zugeschlagen?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Die Tätigkeit gilt als neu aufgenommen. Das ist genauso wie bei einem Wechsel eines Minijobs. Wird der Arbeitgeber bei einem Minijob während der Kurzarbeit gewechselt, gilt dies als Neuaufnahme einer Tätigkeit, obwohl der vorherige Job nicht angerechnet wurde. Das Einkommen aus der "neuen" Tätigkeit wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, indem es dem Istentgelt zugeführt wird.

    Über die Gerechtigkeit dieser Verfahrensweise müssen wir uns natürlich nicht unterhalten.

    LG

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