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Verlängerung der Kurzarbeit durch Arbeitgeber
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23.09.2009 07:21 #1Neuer Benutzer
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Verlängerung der Kurzarbeit durch Arbeitgeber
Erstmal ein Gruezi und Hallo in die Runde
na endlich bin ich auch hier gelandet.
Spiele seit Dezember 08 auch in der Kurzarbeiterliga. (allerdings nicht in der Produktion beschäftigt)
Erst verordnete der AG, KuA bis März, danach KuA bis September, wobei er wöchentlich zum Wochenende die Mitarbeiter nach gutdünken einteilte.
Nun will mein AG genau wie Ende März die KuA in Gutsherrenmanier (also als einseitigen Beschluss seinerseits) verlängern.
Wir haben keinen Betriebsrat, da mein AG der Ansicht war und immer noch ist "Betriebsrat NUR dann wenn ich selber der Vorsitzende bin"
Die erste "VERLÄNGERUNG" hab ich mitgespielt, nun aber denke ich wird es Zeit mal "****er bei die Fische zu tun".
Normalerweise sollte mich das alles kalt lassen, da ich bis zur Rente nicht mehr weit habe.
Doch leider zwingen mich familiäre Gründe zu größeren Geldausgaben. Und genau dieses Geld steht mir im Moment nicht zur Verfügung.
Muss ich nun der Kurzarbeit zustimmen oder kann ich mich auf § 615 berufen.
Ich weiß, das könnte eine Kündigung nach sich ziehen, wäre aber in Anbetracht der Tatsache, das ich 7 Monate Kündigungszeit habe und danach nur noch 15 Monate bis zur Rente Sch....egal.
würd mich über Tips freuen Hajo
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23.09.2009 23:37 #2Erfahrener Benutzer
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Nein, du musst der Kurzarbeit nicht zustimmen, das hätte aber voraussichtlich in der Tat eine Änderungskündigung zu Folge. Ist denn schon überhaupt eine Vereinbarung getroffen worden und auf welchen Zeitraum bezieht sich diese?
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24.09.2009 09:17 #3Neuer Benutzer
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ne, Vereinbarungen werden nicht getroffen, sondern befohlen, so wie damals in Masuren.
Es gibt immer noch Leute, die meinen: "Arbeitnehmer, das sind Teile der Bevölkerung die durch A...tritte und Ohrfeigen in Bewegung gesetzt werden müssen"
Und für die Befristung der KuA gibts dann auch nur "open End"
in diesem Sinn noch schönen Tag
wünscht euch Hajo
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24.09.2009 10:35 #4Erfahrener Benutzer
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Naja, einseitig darf der AG die Kurzarbeit nicht anordnen. Wenn dies aber so geschehen ist und ihr euch an die verkürzte Arbeitszeit gehalten habt, habt ihr der "Vereinbarung" durch schlüssiges Handeln zugestimmt...das kommt der beidseitigen Vereinbarung gleich. Dennoch kannst du das widerrufen, natürlich schriftlich. Du schreibst, dass du der Kurzarbeit ab dem z.b. 01.11.2009 widersprichst. Dann einfach auf die Reaktion des AG warten
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25.09.2009 07:05 #5Neuer Benutzer
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na ja, dann werd ich meinen AG mal zum lächeln bringen (wird vielleicht ein bisserl gequält aussehen)
Ach noch ein Zusatzfrägelchen: Kann ich, wenn ich der Änderungskündigung widerspreche auf Weiterbeschäftigung zu alten Konditionen klagen?
Da ich nicht in der Produktion, sondern in der Instandhaltung beschäftigt bin und die hat meiner Ansicht nach erhebliche Mängel, da etliche Reparaturarbeiten aus Zeiten vor der KuA nur Provisorisch ausgeführt werden mussten, da keine Zeit vorhanden war für gründliche Arbeit. Da ging es nur um Stückzahlen!
(Denn, in meinem Arbeitsvertrag ist keine KuA vorgesehen. Außerdem würd`s mir nur um eine zus. Abfindung gehen. So als Schmankerl für die letzten 30 Jahre, in denen ich mir den A.... aufgerissen habe und aus Sch... Gold gemacht habe)
Hajo
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25.09.2009 10:53 #6
Du kannst natürlich der Änderungskündigung widersprechen und auch Klage einreichen, die Frage ist aber, ob das erfolgsversprechend wäre. Der AG führt ja Kurzarbeit ein, weil keine Aufträge vorliegen, daher erfolgt ja die Änderungskündigung (meistens) wenn man der Kurzarbeit widerspricht. Wenn keine 100%ige Arbeit da ist, kann man sie auch nicht erzwingen.
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