Guten Tag,
ich bin für 12 Monate bei einer Transfergesellschaft "beschäftigt". Ich erhalte neben den 67 % KUG zusätzlich 13 % meines letzten Nettoeinkommens, die durch meine eingezahlte Abfindung des letzten Arbeitgebers verrechnet werden.
Ich werde eine 16-wöchige Reha-Maßnahme antreten. Meines Erachtens werden die ersten 6 Wochen durch die Transfergesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Lohnfortzahlung getragen. Die Höhe des Entgeltes sollte wie bisher 80 % (67 + 13) des letzten Nettos betragen. Danach sollte der Rentenversicherungsträger - in meinem Fall die BfA - für die weitere Entlohnung aufkommen. Diese wird in Form eines Übergangsgeldes in Höhe von ca 75 % des letzten Einkommens berechnet.
Zählt hierbei das bereits verringerte Einkommen der Transfergesellschaft oder mein tatsächliches letztes Nettoeinkommen als Basis?
Wenn ich für die restlichen 10 Wochen der Reha-Maßnahme weder der Transfergesellschaft noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, verlängert sich in diesem Fall mein Vertrag mit der Transfergesellschaft um eben diesen Zeitraum, genau so, als würde ich durch z.B. ein neues Arbeitsverhältnis meine "Mitgliedschaft" in der Transfergesellschaft ruhen lassen?
Bitte bei den Antworten die jeweiligen Paragraphen der Gesetze mit angeben.
Vielen Dank