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Urlaubsanspruch nach langer Krankheit anschließend Rente
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05.12.2010 20:21 #1Neuer Benutzer
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Urlaubsanspruch nach langer Krankheit anschließend Rente
Arbeite seit 14 Jahren in der Pflege auf Steuerkarte, Teilzeit,stehe in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis,
Voriges Jahr im März mußte ich mich einer OP unterziehen, danach folgte die 2. OP diesen Jahres auch im März.
Seitdem war es nicht möglich mehr meiner arbeit nach zu kommen!
Der MDK der Krankenkasse forderte mich auf die Rente zu beantragen, ab 01.01.2011 jetzt durch
Desweiteren erhielt ich Arbeitslosengeld da ich ausgesteuert war, das Arbeitsamt sah auch keine Möglichkeit mich zu vermitteln, somit zahlen sie durch bis 31.12.2010
Mein Arbeitgeber teilte mir mündlich mit, das der noch offen stehende Urlaub nicht gezahlt würde, da ich eh nicht gearbeitet hätte.
Habe noch Resturlaub aus 2009 und 2010 ????
Meine noch ca 140 Überstundenden , konnte ich seit längerem zurück, auch betriebstechnisch nicht abfeiern !
Habe ich da irgendwelche Ansprüche?
Überlege schon Rechtliche Hilfe event. in Anspruch zu nehmen, wenn Aussicht auf Erfolg wäre.
Über eine kurze Nachricht würde ich mich freuen, da ich total Ratlos bin,
LG malindi
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07.12.2010 01:48 #2
Gibt es denn eine Regelung, wie das mit den Überstunden ist? In der Regel werden Überstunden ja ausbezahlt, wenn sie nicht abgefeiert werden können. Kann ja nicht sein, dass 140 Stunden verfallen, das sind gut 3/4 eines Arbeitsmonats.
Wenn du in 2009 noch gearbeitet hast, dann hast du auch noch Anspruch auf deinen Resturlaub aus 2009. Für 2010 weiß ich es leider nicht, wenn du nicht gearbeitet hast. Was mich verwirrt ist auch, dass du Arbeitslosengeld bekommen hast. In der Regel wird ja Arbeitslosengeld nur dann gezahlt, wenn man sich arbeitslose gemeldet hat, hast du dieses gemacht?
Ich würde dir an deiner Stelle raten, hier mal einen Anwalt zu Rate zu ziehen, da sich bei dir doch einige Sachen angehäuft haben, aucg wegen des Rentenantrags. Das würde ich vorher genau prüfen lassen, ob es Sinn macht, Rente zu beantragen, da für dich ja erhebliche finanzielle Nachteile aufkommen, wenn du diese vor dem Regel-Rentenalter machst.
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07.12.2010 09:36 #3Neuer Benutzer
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Danke für die Info !
Das mit der Rente ist OK, da ich nicht mehr in der Lage bin meinen Beruf aus zu üben!!
Mit dem Arbeitslosengeld ist Rechtens, da ich kein Krankengeld mehr beziehen konnte und somit ausgesteuert war! Dadurch zahlt das Arbeitsamt!!
Habe gerade einen Termin beim RA gemacht, erscheint mir doch alles sehr kompliziert zu sein , mal sehen was da morgen raus kommt
gruß malindi

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