+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4
Ist Urlaub auch Urlaub wenn man trotzdem arbeiten muss ?
-
23.12.2010 13:47 #1
Ist Urlaub auch Urlaub wenn man trotzdem arbeiten muss ?
Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig. Habe nämlich ein paar dringende Fragen.
Ich arbeite als Landschaftsgärtner in einem Gartenbauunternehmen in der Region Hannover. Wir haben seit dem 17. Dezember 2010 Betriebsferien. Diese Betriebsferien wurden von den Cheffs so bestimmt. Wir Mitarbeiten hatten kein Mitspracherecht. Nun ist es aber so das einige Kollegen, ich mit eingeschlossen, Winterdienst machen und andere Kollegen nicht. Unsere Betriebsferien gehen bis zum 3. Januar 2011. Jetzt wird mir für die Zeit vom 17.12.2010 - 03.01.2011 Urlaub abgezogen obwohl ich ja in dem Sinne gar keinen richtigen Urlaub habe. Ich bin fest im Winterdienst eingeplant und stehe bei einem Hotel ,welches sich ebenfalls in der Region Hannover befindet, tagtäglich 24 Stunden 7 Tage die Woche auf Abruf und bin somit immer in Bereitschaft. Urlaub kann man das doch eigentlich nicht nennen, um so unverständlicher für mich das mir für diese Zeit trotzdem Urlaub vom Urlaubskonto abgezogen wird. Ich kann über die Feiertage nicht weg und mich schon gar nicht erholen. Besonderst bei diesen Witterungsverhältnissen momentan. Es schneit fast jeden Tag.
Das nächste Problem ist das es kein Bereitschaftsgeld für die Leute gibt die Winterdienst in unserer Firma machen. Es werden Nacht- und Feiertagszuschläge usw. ausgezahlt aber Bereitschaftsgeld, dafür das man oft Nachts um zwei das Haus verlassen muss, gibt es nicht.
Meine Fragen sind also folgende:
1. Darf mir Urlaub vom Urlaubskonto abgezogen werden obwohl ich wärend der angesetzten Betriebsferien Winterdienst leisten muss ?
2. Ist es rechtens das kein Bereitschaftsgeld gezahlt wird obwohl man sich den ganzen "Urlaub" über bereit halten muss ?
-
25.12.2010 14:43 #2
1. Nein, deinen Urlaub kannst du frei planen. Wenn du aber Bereitschaft hast, ist das kein Urlaub sondern Bereitschaftsdienst.
2. Das ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Möglicherweise ist in deinem Arbeitsvertrag schon etwas dazu niedergeschrieben.
-
28.12.2010 00:36 #3
Hey, danke für die Antwort.
Habe jetzt mal meinen Arbeitsvertrag rausgekramt. Ein Bereitschaftsgeld ist ebenso wenig im Arbeitsvertrag erwähnt wie eine Winterdienstbereitschaft selbst. Dort steht nur: " Für den Jahreswechsel sind grundsätzlich Urlaubstage einzukalkulieren, da der Betrieb dann geschlossen hat. Hierfür sind je nach Kalenderjahr zwischen 5 - 10 Tage Urlaub einzuplanen. Soltte dieser nicht als Anspruch vorhanden sein, kann dieser Zeitraum als unbezahlter Urlaub bewertet werden."
Ich habe da so meine Zweifel ob das überhaupt rechtens ist !? Grundsätzlich kann ich doch meinen Urlaub selber planen. Das was meine Firma da macht ist ja so gesehen eine Art "Zwangsurlaub" ?!
Und wie bereits oben erwäht. Ein Bereitschaftsgeld ist im Vertrag nicht erwähnt. Da ich nun aber raus muss zum Winterdienst wenn erneut Schnee fällt bin ich doch aber in einer Art Winterdienstbereitschaft. Da kann doch von Urlaub nicht die Rede sein...
Wie verhalte ich mich denn jetzt ? Bisher wurde mir nur mündlich gesagt das es bei uns kein Bereitschaftsgeld gibt.Geändert von Hansemann84 (28.12.2010 um 00:39 Uhr)
-
28.12.2010 11:33 #4
So wie ich das sehe, ist nur der Urlaub vereinbart, also auch der "Betriebsurlaub". Das ist auch ok so und Gang und Gebe bei verschiedenen Unternehmen. Wenn du aber nicht im Vertrag stehen hast, dass du während deines Erholungsurlaubs Bereitschaft leisten musst, was auch sicherlich nicht gesetzeskonform wäre, dann würde ich das nicht annehmen. Dann musst du mit deinem Arbeitgeber eine Einigung finden. Hierzu solltet ihr dann die Art der Bereitschaft sowie die Vergütung dafür festhalten.

LinkBack URL
About LinkBacks




Zitieren